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Thema: Anrechnung Diplomarbeit

  1. #21
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    Zitat Zitat von Maverick1977

    Ein richtiges Doppelstudium ist z.B. ein Technikstudium verbunden mit einem Geiwei- oder Sowistudium.
    Das ist eine persönliche Wertung von dir, ich glaube nicht dass du festlegen kannst was ein richtiges Studium ist und was nicht oder was ein richtiges Doppelstudium ist. Ist ein Biologie und Chemie Studium ein nach deiner Meinung gutes Doppelstudium? Oder Medizin und Zahnmedizin? Oft ergeben sich Synergien aus verwandten Studien, wieso ist es also nur gut wenn man gegenläufige Studien macht? Macht es überhaupt Sinn ein Technik- und Geiwi Studium zu machen? Oder macht es mehr Sinn Psychologie und Pädagogik zu studieren? ... das muss jeder selber wissen.

    Zitat Zitat von Maverick1977
    Also ich kenne keinen, der eine wissenschaftliche Richtung eingeschlagen hat und zwei Sowi-Studien hat.
    Ich schon: *ggg* MMag. rer. soc.oec. Dr. rer. soc. oec. Gstrauntaler vom RTR Institut oder der ehemalige Assistent MMag. rer. soc. oec. Saurwein oder sieh dir mal die HP der Privatuniversität UMIT an: http://imoeg.umit.at/page.cfm?pageid=475 das ist nur ein Beispiel dort geistern noch ein paar MMag rer. soc. oec. herum, ich bin nur zu faul um sie rauszusuchen...

  2. #22
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Das ist eine persönliche Wertung von dir, ich glaube nicht dass du festlegen kannst was ein richtiges Studium ist und was nicht oder was ein richtiges Doppelstudium ist. Ist ein Biologie und Chemie Studium ein nach deiner Meinung gutes Doppelstudium? Oder Medizin und Zahnmedizin? Oft ergeben sich Synergien aus verwandten Studien, wieso ist es also nur gut wenn man gegenläufige Studien macht? Macht es überhaupt Sinn ein Technik- und Geiwi Studium zu machen? Oder macht es mehr Sinn Psychologie und Pädagogik zu studieren? ... das muss jeder selber wissen.
    Bevor wir da aneinander vorbeireden. Ich bin der Meinung, dass jedes (JEDES) Studium seine Daseinsberechtigung hat, egal ob Germanistik, Archäologie, Physik oder was weiß ich was der Kuckuck.

    Trotzdem bin ich der Ansicht, dass ein BWL-Studium und IWW-Studium dermaßen ähnlich sind (um nicht zu sagen das gleiche Studium), dass es nutzlos ist, beide Studiengänge zu absolvieren. Ein Doppelstudium macht Sinn, wenn du einen anderen Inhalt geboten bekommst oder derselbe Inhalt (wie bei Philosophie oder Christliche Philosophie) von einer anderen Warte aus abgehandelt wird.

    Wer auf der Sowi z.B. VWL und BWL studiert, macht es meist (!) nur wegen der billigen und zeitschonenden Methode, einen zweiten Titel zu ergattern. Oder auch bei BWL, Jus und Wirtschaftsrecht einen dritten Titel.

    Ich schon: *ggg* MMag. rer. soc.oec. Dr. rer. soc. oec. Gstrauntaler vom RTR Institut oder der ehemalige Assistent MMag. rer. soc. oec. Saurwein oder sieh dir mal die HP der Privatuniversität UMIT an: http://imoeg.umit.at/page.cfm?pageid=475 das ist nur ein Beispiel dort geistern noch ein paar MMag rer. soc. oec. herum, ich bin nur zu faul um sie rauszusuchen...
    Also ich meine diesbezüglich schon, dass man etwas über den (internationalen und anerkannten) Tellerrand hinaussehen sollte ...

    Zusammenfassung: Möglichst viele Titel in der Tasche zu haben, das ist wirklich nicht alles. In Österreich aber leider schon ...

  3. #23
    Senior Member Bewertungspunkte: 19

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    Zitat Zitat von Maverick1977

    Trotzdem bin ich der Ansicht, dass ein BWL-Studium und IWW-Studium dermaßen ähnlich sind (um nicht zu sagen das gleiche Studium), dass es nutzlos ist, beide Studiengänge zu absolvieren. Ein Doppelstudium macht Sinn, wenn du einen anderen Inhalt geboten bekommst oder derselbe Inhalt (wie bei Philosophie oder Christliche Philosophie) von einer anderen Warte aus abgehandelt wird.
    Stimmt zwischen BWL und IWW ist kein Unterschied, da gebe ich dir recht. VWL, BWL und WiPäd unterscheiden sich schon. Eine Betrachtung aus einer unterschiedlichen Warte ist zudem auf jedenfall gegeben.

    Zitat Zitat von Maverick1977
    ...Oder auch bei BWL, Jus und Wirtschaftsrecht einen dritten Titel.
    WiRe ergänzt Jus und BWL schon. Ich habe keinen derartigen Mehrfachabschluss, habe aber verschiedene WiRe Veranstaltungen besucht weil ich sie interessant fand. Wer sich noch die Mühe antut Prüfungen abzulegen bzw. das komplette Studium fertig zu machen ... wieso nicht?


    Zitat Zitat von Maverick1977
    Also ich meine diesbezüglich schon, dass man etwas über den (internationalen und anerkannten) Tellerrand hinaussehen sollte ...
    Ach, und du blickst soweit hinaus dass du das eindeutig verneinen kannst?

    Wer einmal Prof. oder Dr. ist streicht seine Diplomstudien nicht mehr so hervor (vor allem außerhalb des deiner Meinung nach so "titelgeilen" Österreichs) Wenn man den Dr. hat ist der Mag. passe. Ich glaube nicht dass du weißt welcher Prof. früher mal ein "verpöntes" weil vielleicht sogar billiges Doppelstudium gemacht hat.

    Frau Dr. Leitner und Herr Dr. Hauser vom Institut für Wirtschaftstheorie haben meines Wissens nach auch neben VWL noch ein zweites Sowi Studium absolviert und heben das nicht extra hervor. Es scheint zumindest nicht auf der HP auf. Hauptsache du weißt was die ausländische Elite im Grundstudium alles gemacht hat ...

  4. #24
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    Hallo!

    Also ich finde auch, dass nichts schlimmes dabei ist, wenn man zwei Sachen an der Sowi studiert.
    Ich mach auch IWW und BWL, na und? Der Grund war der, dass mich so viele Kurse, vor allem im 2.Abschnitt an der Sowi interessieren und man leider nur 15 freie Wahlfächerstunden hat. Und ganz umsonst wollte ich auch nie für meine Fachprüfungen lernen. Also hab ich gesamt 4 Spezialisierungen gemacht und verschiedene ABWL Kurse. Und was soll dann daran verkehrt sein, wenn man die Möglichkeit hat zwei verschieden Abschlüsse zu bekommen?

    Und wenn man das ganze mal ins Englische übersetzt, ich werde z.B. nicht im deutschsprachigen Raum arbeiten, dann sind das allein schon von Namen zwei unterschiedliche Sachen: "International Economics" und "Business Administration".

  5. #25
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    Ach, und du blickst soweit hinaus dass du das eindeutig verneinen kannst?
    Lies mal genau: Ich habe gesagt, dass ich keine solchen Leute kenne. Ich habe nicht gesagt, dass es keine gibt. Da besteht ein Unterschied. Klar?


    Ich glaube nicht dass du weißt welcher Prof. früher mal ein "verpöntes" weil vielleicht sogar billiges Doppelstudium gemacht hat.
    Frau Dr. Leitner und Herr Dr. Hauser vom Institut für Wirtschaftstheorie haben meines Wissens nach auch neben VWL noch ein zweites Sowi Studium absolviert und heben das nicht extra hervor. Es scheint zumindest nicht auf der HP auf.
    Und warum glaubst du, warum sie es nicht machen??

    Und wenn man das ganze mal ins Englische übersetzt, ich werde z.B. nicht im deutschsprachigen Raum arbeiten, dann sind das allein schon von Namen zwei unterschiedliche Sachen: "International Economics" und "Business Administration".
    Schuss ins eigene Knie: Man erkennt im Ausland nicht, dass es keine zwei wirklich getrennten Studiengänge sind (Gott lob), im Inland fliegt die Sache aber auf (Ups).

    Also wenn du eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen willst und du studierst annahmegemäß BWL und VWL: Machst eine Diplomarbeit und schreibst nachher eine Diss. Die Dissertation kannst du, wenn du geschickt bist, auch gleich für beide Studien verwenden. Meinst du nicht, dass du in der akademischen Welt dann etwas belächelt wirst?

    Wie gesagt, ich wollte das auch mal in Angriff nehmen (die Sache mit einem Wisch). Ich bin aber davon abgekommen, nicht weil es mir um andere geht und deren Meinung, sondern um mich selber und meine Haltung dazu.

    Die Diskussion scheint aber nicht fruchtbar zu sein, weil der User "Smile" ziemlich feindselig wird, wie es scheint.

    Tschüss.

    Christoph.

  6. #26
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    @Maverick

    warum regst du dich eigentlich so auf über die Leute, wie beispielsweise mich, die zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollen?

    Dir kann es doch sch... egal sein, ob wir uns später "ins eigene Knie" schneiden mit den beiden Abschlüssen oder nicht!?

    Langsam wird das ganze etwas lächerlich! Jedem das Seine würd ich mal sagen!!

  7. #27
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    warum regst du dich eigentlich so auf über die Leute, wie beispielsweise mich, die zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollen?
    Ähhh. Ich bin ganz ruhig, stelle die Sache nur objektiv dar wie sie ist. Merkst du nicht, wie du und der User "Smile" aggressiv werden?

  8. #28
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    Avatar von Matthias86
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    Und jetzt sollen sich alle Gemüter wieder etwas beruhigen und sachliche Argumente auf den Tisch gelegt werden, weil sonst macht eine weitere Diskussion keinen Sinn.

    lg
    Matthias
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  9. #29
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    Zitat Zitat von Maverick1977
    Hallo!

    Weiß von euch jemand, wie oft man eine geschriebene Diplomarbeit nehmen kann, um sie für ein anderes Studium anrechnen zu lassen? Kann man eine Dipl.-Arbeit für drei Studien nehmen?

    Im UG steht jedenfalls nichts.

    Liebe Grüße

    Zitat:

    I. § 85 UG 2002 regelt ausschließlich die Anerkennung der genannten Arbeiten (vgl §§ 81 ff UG 2002), nicht aber der Bakkalaureatsarbeiten (§ 80 UG 2002; vgl dazu Perthold-Stoitzner § 80 I.).

    II. Voraussetzung für die Anerkennung der Arbeit ist, dass sie an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (§ 51 Abs 2 Z 1 UG 2002) positiv beurteilt wurde. Der Kreis der erfassten Bildungseinrichtungen ist damit jedenfalls kleiner als der, den § 78 UG 2002 für die Anerkennbarkeit von Prüfungen normiert.

    Eine Anerkennung ist nur dann zulässig, wenn sie den Anforderungen einer Diplom- oder Magisterarbeit, künstlerischen Diplom- oder Magisterarbeit oder einer Dissertation entspricht. Damit ist offensichtlich dasselbe gemeint, wie in § 78 UG 2002 mit dem Erfordernis der „Gleichwertigkeit“. Bei Prüfung der Gleichwertigkeit sind auch die näheren Regelungen des Curriculums über das Thema der Arbeit zu berücksichtigen. In den Materialien zum UniStG wurde dazu ausgeführt, dass das zuständige Organ im Anerkennungsverfahren Gutachten der Vertreter der einschlägigen Fächer einzuholen hat (vgl 588 BlgNR 20. GP 95). Die Einholung eines Gutachtens kann nach den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einholung eines Sachverständigengutachtens immer dann unterbleiben, wenn das zuständige Organ selbst über ausreichende Sachkenntnisse verfügt (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren Rz 361; in diesem Sinn auch 638 BlgNR 20. GP 6 – zur entsprechenden Regelung des UniStG).

    III. Die Anerkennung hat – auch wenn dies anders als in § 78 Abs 1 UG 2002 nicht ausdrücklich normiert ist – durch Bescheid zu erfolgen. Über Berufungen entscheidet gem § 25 Abs 1 Z 12 iVm § 46 Abs 2 UG 2002 der Senat. Eine generelle Anerkennung durch Verordnung ist nicht vorgesehen.

    Erinnerst du dich an deinen eigenen Beitrag??? Bewundere dich gerade für deine in dieser kurzen Zeit dazu gewonnene geistige Reife....

    PS: Hat man's dir nicht angerechnet...?

  10. #30
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Leider werden Beiträge nie vollständig gelesen. Siehe:

    Wie gesagt, ich wollte das auch mal in Angriff nehmen (die Sache mit einem Wisch). Ich bin aber davon abgekommen, nicht weil es mir um andere geht und deren Meinung, sondern um mich selber und meine Haltung dazu.
    Wobei ich sagen muss, dass es in meinem Fall um drei Studien an drei verschiedenen Fakultäten geht. Es ging nur um die Dipl.-Arbeit. Schreibe jetzt jeweils eine eigene.

    Ich bin nach wie vor sachlich. Locker bleiben.

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