Stimmt. Wie du richtig geschrieben hast, gilt der Grundsatz:
Geldschulden = Bringschulden
Warenschulden = Holschulden
...außer wenn vertraglich anders vereinbart und abgesehen von diversen Sonderfällen, z.B. Wechsel sind Holschulden (Achtung: diese Info über den Wechsel stammt von einer deutschen Homepage - bin mir daher nicht sicher, dass das auch für Österreich so stimmt, gehe aber davon aus)
Anmerkung: Bei Recherchen zu Rechtsthemen im Internet beachten, dass die meisten Seiten aus Deustchland sind und somit das deutsche Recht beschreiben, nicht das österreichische...
lg
Stefan
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