SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Frage zum Schuldrecht - Holschuld und Bringschuld

  1. #1
    Administrator Bewertungspunkte: 41

    Registriert seit
    05.01.2003
    Ort
    Bruneck/Innsbruck
    Beiträge
    3.255

    Frage zum Schuldrecht - Holschuld und Bringschuld

    hallo,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    In Barta 2000 S. 240 steht:
    Ob es sich bei einer Leistung um eine Holschuld oder eine Bringschuld handelt ist entweder im Vertrag geregelt oder ergibt sich aus der Natur und dem Zweck des Geschäfts oder ist dem Gesetz zu entnehmen.

    Was ist aber im Zweifelsfall anzunehmen? Also wenn es nicht aus den oben angeführten Punkten ersichtlich ist.

    Meines Wissens handelt es sich im Zweifelsfalls bei
    Geldschulden um Bringschulden und bei
    Sachschulden um Holschulden.

    Kann mir das jemand bestätigen?

    Danke
    Martin

  2. #2
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 3
    Avatar von Stefan
    Registriert seit
    09.01.2003
    Ort
    Innsbruck
    Beiträge
    490

    Grundsatz

    Stimmt. Wie du richtig geschrieben hast, gilt der Grundsatz:

    Geldschulden = Bringschulden
    Warenschulden = Holschulden


    ...außer wenn vertraglich anders vereinbart und abgesehen von diversen Sonderfällen, z.B. Wechsel sind Holschulden (Achtung: diese Info über den Wechsel stammt von einer deutschen Homepage - bin mir daher nicht sicher, dass das auch für Österreich so stimmt, gehe aber davon aus)

    Anmerkung: Bei Recherchen zu Rechtsthemen im Internet beachten, dass die meisten Seiten aus Deustchland sind und somit das deutsche Recht beschreiben, nicht das österreichische...

    lg
    Stefan

  3. #3
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 42
    Avatar von csae3200
    Registriert seit
    31.03.2003
    Ort
    im ländle
    Beiträge
    1.793

    heizöl

    auch waren können im ausnahmefall bringschulden sein. z.B. heizöl muss dir der händler bringen.

  4. #4
    Administrator Bewertungspunkte: 41

    Registriert seit
    05.01.2003
    Ort
    Bruneck/Innsbruck
    Beiträge
    3.255
    @csae3200
    heizöl ist eine typische ware bei der es sich "aus der Natur und dem Zweck des Geschäfts ergibt". Aber in Zweifelsfällen, also in Fällen in denen die oben genannten 3 Punkte nicht zutreffen, müsste wirklich folgendes gelten:

    Geldschulden = Bringschulden
    Warenschulden = Holschulden

    In Barta steht aber nur ganz allgemein:
    "Zu beachten ist, dass im Zweifel Holschuld anzunehmen ist."
    Er unterscheidet nicht in Sach- und Geldschulden!?

    lg
    Martin

  5. #5
    Administrator Bewertungspunkte: 41

    Registriert seit
    05.01.2003
    Ort
    Bruneck/Innsbruck
    Beiträge
    3.255
    Hi
    hab grad Barta getroffen und mich bei ihm über dieses Thema informiert.
    Es stimmt wie oben erwähnt!!!
    siehe §905 ABGB
    lg Martin

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.12.2004, 12:12
  2. FRAGE WS2002/03 ...
    Von Mozart im Forum BWL I
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.06.2004, 19:17
  3. Wer hat die Klausur vom SS03
    Von birgit im Forum Recht für Wirtschaftswissenschaften
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 01.09.2003, 13:52
  4. Barta VO Klausur - Frage zur alten K. vom 25.06.02 Gruppe A
    Von Martin im Forum Recht für Wirtschaftswissenschaften
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 25.06.2003, 15:51

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti