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Thema: "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 4-7 nicht absolvierte Modul" ???

  1. #1
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    Avatar von thebigsleep
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    "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 4-7 nicht absolvierte Modul" ???

    Hey!
    Bin jetzt glücklicherweise gerade mit dem ersten Abschnitt fertig geworden - steige jetzt aber bei dem "neuen" Studienplan für IWW nicht ganz durch und wäre froh, wenn mir jemand etwas auf die Sprünge helfen könnte:

    1.) Was ist mit:

    "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 4-7 nicht absolvierte Modul"

    bzw.

    "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 8-11 nicht absolvierte Modul"

    gemeint? Welche Kurse sollen das sein? Freie Wahlkurse? Von Wo?

    2.) Wie ist das mit der Computeranmeldung? Habe ich das richtig verstanden, dass jedem 4 Module garantiert werden? (4 x 7,5 ECTS = 30 ECTS)

    Vielen Dank!

  2. #2
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    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von thebigsleep
    Hey!
    Bin jetzt glücklicherweise gerade mit dem ersten Abschnitt fertig geworden - steige jetzt aber bei dem "neuen" Studienplan für IWW nicht ganz durch und wäre froh, wenn mir jemand etwas auf die Sprünge helfen könnte:

    1.) Was ist mit:

    "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 4-7 nicht absolvierte Modul"

    bzw.

    "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 8-11 nicht absolvierte Modul"

    gemeint? Welche Kurse sollen das sein? Freie Wahlkurse? Von Wo?
    Mit "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 4-7 nicht absolvierte Modul" sind die Module von Grundlagen des Managements gemeint, mit "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 8-11 nicht absolvierte Modul" die Module aus dem volkswirtschaftlichen Kernbereich.
    Im 1. Abschnitt musst ja immer nur jeweils 3 von 4 Modulen machen. Im 2. Abschnitt musst du dann das 4. Modul machen.

    Zitat Zitat von thebigsleep
    2.) Wie ist das mit der Computeranmeldung? Habe ich das richtig verstanden, dass jedem 4 Module garantiert werden? (4 x 7,5 ECTS = 30 ECTS)
    Bevor ich mich zu weit aus dem Fenster hinauslehne, will ich noch auf die Veröffentlichung der Richtlinien warten, die angeblich am Beginn der Computeranmeldung per E-Mail verschickt werden sollen.

    lg
    Matthias
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  3. #3
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    Avatar von thebigsleep
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Trotzdem versteh ich das immer noch nicht so ganz:

    Zitat Zitat von Matthias86
    Mit "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 4-7 nicht absolvierte Modul" sind die Module von Grundlagen des Managements gemeint, mit "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 8-11 nicht absolvierte Modul" die Module aus dem volkswirtschaftlichen Kernbereich.
    Im 1. Abschnitt musst ja immer nur jeweils 3 von 4 Modulen machen. Im 2. Abschnitt musst du dann das 4. Modul machen.
    ich hab ja den ersten Abschnitt nach dem alten Kurs-System gemacht... Welche Module müsste ich dann noch nachmachen? Oder darf ich mir das aussuchen? Sagt die Äquivalenzliste nicht aus, dass ich schon alle MODULE aus dem ersten Abschnitt gemacht habe, wenn ich alle KURSE gemacht habe, die ich damals machen konnte???

    ich checks irgendwie gar nicht!

  4. #4
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    Avatar von Matthias86
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    Also da bin jetzt mit meinem Latein am Ende. Vielleicht kann ja jemand anderes weiterhelfen. Ansonsten wirst du dich wohl an die ÖH wenden müssen.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von thebigsleep
    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Trotzdem versteh ich das immer noch nicht so ganz:



    ich hab ja den ersten Abschnitt nach dem alten Kurs-System gemacht... Welche Module müsste ich dann noch nachmachen? Oder darf ich mir das aussuchen? Sagt die Äquivalenzliste nicht aus, dass ich schon alle MODULE aus dem ersten Abschnitt gemacht habe, wenn ich alle KURSE gemacht habe, die ich damals machen konnte???

    ich checks irgendwie gar nicht!
    Wenn du den 1. Abschnitt komplett abgeschlossen hast, musst du die 2 Module nicht nachholen, da der erste Abschnitt als abgeschlossen gilt und du demnach diese 2 Module auch schon gemacht hast!
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  6. #6
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    Avatar von thebigsleep
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    Okay - Vielen Dank für die Antworten!

    Hab mich heute in der Fachschaft SOWI erkundigt - für alle die es interessiert:


    Wenn man jetzt fertig geworden ist muss man sich unter LFU Online ansehen, welche Module angerechnet worden sind. Je nachdem, ob man BWL3 oder VWL3 gemacht hat wird man entweder alle Kurse im Grundlagen des Managements oder im VWL-Pool absolviert haben. Der eine Kurs der noch fehlt ist dann im 2.Abschnitt noch zu machen.

    Hoffe ich habe dass so richtig verstanden... hieße bei mir dann auch wieder 10 Module anstatt 11 im 2.Abschnitt ... wieder was gespart!

  7. #7
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    Ok gut zu wissen, dann ist meine Antwort oben also nur halbrichtig, wie man sieht ist es immer das beste sich bei solchen Angelegenheiten direkt an die ÖH zu wenden.
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  8. #8
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    Nach "Diplomstudium IWW - Diskussion" verschoben.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von thebigsleep
    Wenn man jetzt fertig geworden ist muss man sich unter LFU Online ansehen, welche Module angerechnet worden sind. Je nachdem, ob man BWL3 oder VWL3 gemacht hat wird man entweder alle Kurse im Grundlagen des Managements oder im VWL-Pool absolviert haben.

    Wo finde ich das denn, welche Module mir angerechnet wurden? Muss ich irgendwas tun, damit das bei mir umgestellt wird? (Hab den 1.Abschnitt im Sommer beendet)
    merci für eure Hilfe
    Gut unterrichteten Kreisen zufolge sind Gerüchte im Umlauf, die der Wahrheit entsprechen könnten

    \m/

  10. #10
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    Avatar von thebigsleep
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    Im LFU-Online, unter: "Meine Prüfungen" --> Prüfungsergebnisse --> dann runterscrollen

    also bei mir wurde das wohl automatisch irgendwann in den Ferien umgestellt... denke mal, dass war wohl bei allen so....

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