Mit "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 4-7 nicht absolvierte Modul" sind die Module von Grundlagen des Managements gemeint, mit "Das gemäß § 5 Abs. 1 Z 8-11 nicht absolvierte Modul" die Module aus dem volkswirtschaftlichen Kernbereich.Zitat von thebigsleep
Im 1. Abschnitt musst ja immer nur jeweils 3 von 4 Modulen machen. Im 2. Abschnitt musst du dann das 4. Modul machen.
Bevor ich mich zu weit aus dem Fenster hinauslehne, will ich noch auf die Veröffentlichung der Richtlinien warten, die angeblich am Beginn der Computeranmeldung per E-Mail verschickt werden sollen.Zitat von thebigsleep
lg
Matthias
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