weiß nicht ob das stimmt, aber ich vermute mal: laut sarbanes-oxley act sind beratungsleistungen grundsätzlich verboten. hier werden buchführung, jahresabschluss erstellung + implementierung, interne revision, übernahme von mangementfunktionen und und und angeführt. die empfehlungen der kommission lauten dazu: nicht gefährdet ist die unabhängigkeit des prüfers bei mechanischen buchhaltungstätigkeiten und bei der unterrichtung des mandanten über anwendbare rechnungslegungssysteme und bewertungsmethoden.
so, dass kann man natürlich noch viel ausführlicher beantworten. hoff das hilft dir weiter.
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