vielen dank!!
kann mir jemand D 3 beantworten: Bitte!!!!!
lg Andrea
Versuch:
Pauschalierung für Einkommensermittlung : für Untern., die Eink. aus selbstst. Arbeit od. Gewerbebetrieb haben besteht Möglichkeit, Gewinn nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Voraussetzung: keine Buchführungspflicht od. freiw. Buchführung, Umsätze Vorjahr nicht größer als 220000 EUR und Ausgaben müssen ausweisen, das Unternehmer pauschaliert. Die Betriebsausgaben können mit Durchschnittssatz v. 12% der Betriebseinnahmen angesetzt werden (6% bei Beratung, schriftstellerisch-, vortrag-, unterreichtenden- od. erzieherischen Tätigkeit) daneben noch Ausgaben wie Waren, Löhne u. Sozialversicherung des Unterehmers zulässig
Pauschalierung für Umsatzsteuer: Voraussetzungen wie oben -Vorsteuerbetrag Durchschnittsatz 1,8% des Gesamtumsatzes, daneben Vorsteuerabzug noch für abnutzbares AV wenn AK höher als 1100 (?) EUR, für sonst. Leistungen im Zusammenhang m. Herstellung v. Gütern des abnutzbaren AV, wenn HK höher als 1100 (?), VSt f. Waren möglich...
hab das aus einem älteren Buch und bin mir mit der Aktualität und den Summen nicht ganz sicher (Berichtigungen und Ergänzungen willkommen!), aber: FRAG MICH BITTE NICHT, WOZU DAS GANZE GUT IST, UND WER DAS MACHEN SOLL - vielleicht hat jemand eine Antwort darauf! Wird wohl seinen Grund haben, dass wir's nicht genauer behandelt haben...
reg
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lg Andrea
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