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Thema: fp steuermanagement

  1. #11
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    Avatar von csaf5064
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    So hab ich das jetzt auch.
    die 250.000 dann mit dem halben durchschnittssteuersatz, weil er ja über 60 jahre alt war (ist ja paragraph 37 mit den drei begünstigungen).
    die 50.000 ganz normal versteuern, weil es ja das laufende ergebnis ist.


    das mit der finanzierungsplanung hat glaube ich mit den abgaben im rahmen der gründung zu tun:

    Einlage:

    EU: keine Einlage
    GmbH: 17.500 bar
    AG: 35.000 bar

    Einbringung von Grundstücken:

    GrESt. = 3.5 % + 1 % Gebühren, usw.

    Einbringung von Sachanlagen:

    evtl. USt.

    und dann noch die FB-Eintragung.

    Ich glaub das wärs im Rahmen der Gründung...

    Das fremdübliche Jahresgehalt hab ich als normales Jahresgehalt genommen, d.h. die Betriebsausgaben werden in diesem Fall nur beim GF als Pauschale abgezogen - hoffe ich jedenfalls. Hab gelesen, dass bie Betriebsausgaben nur beim 4/3 Ermittler abzugsfähig sind.

    Wie lautet deine Lösung für Bsp. 2? Werds nochmal durchrechnen und dann meine ergebnisse posten...

  2. #12
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    Avatar von csaf5064
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    ich hätte da noch eine frage:

    wie behandelst du/ihr die privatentnahmen???
    ich bin mir nicht sicher, ob man sie zum gewinn dazuzählt und dann alles zusammen besteuert oder ob man sie abzieht.
    aber eigentlich müssten die privatentnahmen ja auch besteuert werden, oder lieg ich jetzt total falsch???

  3. #13
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    Hallo nein Privatentnahmen kürzen den Gewinn nicht kannst einfach weglassen aber bei den nicht entnommen gewinn musst du sie wegrechnen - ich muss jetzt zur arbeit bin dann so um 19 uhr wieder online wenn du da noch bock hast können wir weitervergleichen ...

  4. #14
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    könntest du mir dann kurz zeigen was du mit den Betriebsausgaben bei der Nr. 2 (FP vom 6.7.2007) gemacht hast.
    Zieht man sie ab oder berücksichtigst du sie nur beim GF oder lässt man sie überhaupt wek?

  5. #15
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    umsatzerlöse - Betriebsausgaben = gewinn vor SV dann tarif für SV hab ich 13314,72 - gewinn 200000-13314,72= 186685,28 steur. gewinn §11 186685,28-80000 (als Entnahme)=106685,28 dann 100000 mit halben steuers. rest mit durchschnitt satz = 62180,87 + 13314,72 = 75495,59 gesamte abgabenlast b) annahme 80000 ist GF bezug und 100% beteiligt umsatz 250000-50000= 200000 gewinn - 80000 GF bezug =120000 Stl gewinn * 25% =30000 dann gelhalt von GF GSVG (da 100% beteiligt) GSVG = 13314,72 80000-13317,72= BMGL tarif Einkommensteuer = 24927,64 abgabe gesamt 68242,36 (KÖST +SV+EKst) ich bin mir nicht sicher ab das so passt aber es steht bei der Frage treffen sie sinnvolle annahmen ?! kannst du mir bei den fragen 05.05.2007 nr.1 und nr3 und 07.07.2006 nr.5 weiterhelfen stichwörter genügen ich werd mir sowieso alles in den kodex schreiben beim wechsel ber Gewinnermittlung hab ich keine ahnung die werd ich einfach auslassen

  6. #16
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    bei a) hätte ich den gehalt vom GF nicht abgezogen. im ps haben wir das jedenfalls so gemacht.
    d.h. umsatz - betriebsausgaben - GSVG

    bei b) hast du auf der GmbH Ebene die LNK vergessen
    d.h. umsatz - betriebsausgaben - gehalt - lnk = ergebnis und dann -Köst

    auf der GF - Ebene hast du die Betriebsausgabenpauschale vergessen...
    ich glaub jedenfalls, dass es so stimmt.

    5.5.2007
    nr 1: steuerlich: je nach beteiligung lst. oder est.
    sozialversicherungsrechtlich: je nach beteiligung asvg oder gsvg

    nr 3: hab ich leider auch keine ahnung

    7.7.2006 weiß ich leider auch nicht

  7. #17
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    was ist den eine betriebsausgabenpauschale ? wir haben im ps nicht mehr gerechnet weil der partl keine zeit mehr hatte na das wird ja heftig morgen

  8. #18
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    Avatar von Julz
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    5.5.07

    3.) ... da ist die Folie aus dem PS gemeint "Gmbh-Geschäftsführer"

    ...Beteiligung bis 25% - ASVG
    über 50% - GSVG usw

  9. #19
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    ach ja jetzt hab einnahmen/ausgabenrechner pauschale 12% danke

  10. #20
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    Avatar von Julz
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    der GmbH-GF kann 6% seines Gehalts als Betriebsausgabenpauschale geltend machen - so haben wir es zumindest im PS gerechnet

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