Es kommt auf die Einkunftsart an ... ist aber bei keinem Bsp. gegebn --> siehe §17 abs1
also wir haben beim partl die ba-pauschale von 6 % auf der gf-ebene abgezogen
gehalt - pauschale (6% vom gehalt) - gsvg (wenn er die kosten selbst trägt) = zu versteuerndes ergebnis
dann -> lt. tarif versteuern
oder hat da jemand was anderes?
wo hast du das mit den 12 % her?
Es kommt auf die Einkunftsart an ... ist aber bei keinem Bsp. gegebn --> siehe §17 abs1
heißt das bei den gewinnermittlern 4/1 und 5/1 ziehe ich beim gf 6 % ab und beim 4/3 ermittler ziehe ich 12 % pauschale ab?
"eine allgemeine Betriebsausgabenpauschalierung ist für einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb vorgesehen. Sie beträgt grundsätzlich 12%, max. 26.400 Nur 6% können bei kaufmännischer und technischer Beratung und bei sonstiger selbständiger Arbeit angesetzt werden."
es kommt also nicht auf die Art der Gewinnermittlung an sondern auf den "Beruf" ... so versteh ich es zumindest.
werde aber trotzdem mit den 6% rechnen - habn wir im PS ja auch immer gemacht.
werds auch so machen... werdn ja sehn wie´s kommt!
viel glück jedenfalls für morgen!
Hat jemand eine Ahnung ob der Steuermanagement Kurs wie die letzten Semester als ABWL Kurs gilt- oder was sind die Wahlmodule!???
kann mir jemand bitte das beispiel 2 von der fp von 9.2. erklären? wie kommt ihr auf den steuerlichen gewinn? und was ändert sich zur EA-rechnung und was sind die entwaigen begünstigungen????
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