
Zitat von
Matthias86
Meine Meinung dazu:
Jetzt diejenigen, die nur 2 (oder 3) Kurse nicht mehr als Härtefälle zu bezeichnen, finde ich nicht richtig. Man kann es schon so machen, zuerst denjenigen helfen, Kurse zu bekommen, die keinen oder nur 1 Kurs haben, aber diejenigen, die 2 oder 3 Kurse haben, sollten auch zu ihren Recht kommen, 4 Kurse machen zu dürfen.
Weil es steht in den Richtlinien und im Bachelor-Studienplan so drinnen, das jeder (der will) 4 Kurse bzw. Kurse im Umfang von 30 ECTS-Punkten bekommt und jetzt sollen sich die Betreffenden auch bitte daran halten.
lg
Matthias
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