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Thema: Brauch ich die ELV VWL wenn ich mir den 1. Abschnitt VWL anrechnen lassen möchte?

  1. #1
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 48
    Avatar von Corle
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    Brauch ich die ELV VWL wenn ich mir den 1. Abschnitt VWL anrechnen lassen möchte?

    Hi,

    ich studiere BWL nachm alten Studienplan. Da der 1. Abschnitt ident mit VWL ist, nochmal meine Frage: Muß ich die ELV VWL noch machen um mir 1. Abschnitt VWL anrechnen lassen zu können oder langts wenn ich ELV BWL mal gemacht habe und sozusagen mit dem 1. Abschnitt BWL fertig werden würde?

    Danke
    C.

  2. #2
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    Avatar von Corle
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    Ich beantworte mir die Frage nun selber

    Lt. ÖH muß ich die ELV noch machen.

    Lt. Prüfungsreferat brauch ich sie nicht machen.

    Leider ist es nun zu spät, sich vom Kurs noch abzumelden, naja eine Klausur mehr oder weniger, auch schon wurscht

  3. #3
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    Avatar von Ferrari
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    also ich werd mir auch bald n paar kurse anrechnen lassen, aber soviel ich gehört habe ist die ELV nicht von nöten, vorausgesetzt man hat eben schon die kurse, für die sie (eigentlich) voraussetzung wären.
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  4. #4
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    Avatar von Corle
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    Lt. einer anderer Auskunft vom Prüfungsreferat soll ich mich direkt an den Prof. Sendelhofer wenden

    3 verschiedene Leute, 3 verschiedene Aussagen.

  5. #5
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    Typisch,

    wenn du dort warst kannst du uns bitte bescheid geben ?
    Mich betrifft es nämlich auch.

  6. #6
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    Avatar von Corle
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    Naja, da ich den Kurs eh schon zugeteilt habe, werd ich die Klausur natürlich machen, aber wohl nie in den Kurs gehen. Schade um den Kursplatz eigentlich, wenn ich ihn dann doch nicht gebraucht hätte. Werd mal schauen ob ich was erfahren kann.

  7. #7
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    Avatar von kurt adam
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    Hier ist Antwort

    Anerkennungsregelungen im Rahmen der Änderung der
    Studienpläne im SoSe 2005
    - Abgeschlossener 1. Studienabschnitt aus BWL, IWW, VWL oder Wipäd:
    Bei einem Wechsel der Studienrichtung (z.B. BWL, VWL, IWW oder Wipäd) wird die
    dreistündige Einführungsveranstaltung anerkannt.
    Ausnahme: Bei einem Wechsel zur Studienrichtung Wirtschaftspädagogik muss die
    einstündige Veranstaltung „Grundlagen der Wirtschaftspädagogik“ absolviert werden.
    Diese Regelung gilt nicht nur für den Wechsel einer Studienrichtung, sondern auch für ein
    Doppelstudium.
    - Einzelne Kurse des ersten Studienabschnitts aus BWL, IWW, VWL oder Wipäd
    sind bereits absolviert:
    o bei positiv bestandenem Kurs BWL 1 wird die einstündige Veranstaltung „Grundlagen
    der Buchhaltung und Bilanzierung“ anerkannt
    o bei positiv bestandenem Kurs Mathematik/Statistik 1 wird die einstündige
    Veranstaltung „Grundlagen der Mathematik“ anerkannt
    o bei positiv bestandenen Kursen BWL 2 und BWL 3 wird die einstündige Veranstaltung
    „Grundlagen der Betriebswirtschaft“ anerkannt
    o bei positiv bestandenen Kursen VWL 1 und VWL 2 wird die einstündige Veranstaltung
    „Grundlagen der Volkswirtschaft“ anerkannt
    o bei positiv bestandenen Kursen Erziehungswissenschaft 1 und Wirtschaftspädagogik 1
    wird die einstündige Veranstaltung „Grundlagen der Wirtschaftspädagogik“
    anerkannt
    Diese Regelung gilt nur für Kurse, die vor dem 30.9.2005 absolviert wurden.
    - Studierenden, denen noch Kurse vom ersten Abschnitt fehlen und die von dieser Regelung
    betroffen sind, wird empfohlen, ihre vom ersten Abschnitt noch ausstehenden Kurse im
    Rahmen der bisherigen Studienrichtung zu absolvieren, damit sie nicht in die
    Studieneingangsphase fallen. In Ausnahmefällen können die Bestimmungen der
    Studieneingangsphase entfallen (z.B. abgeschlossenes Studium BWL und zusätzliches
    Absolvieren der Studienrichtung Wirtschaftspädagogik).
    - Die Anerkennung erfolgt durch die Studienbeauftragten der jeweiligen Studienrichtung.

    LG
    Kurt
    kurt

  8. #8
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 48
    Avatar von Corle
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    Wow, danke Kurt!

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