Das ist vom europäischen Steuerrecht abgeschaut:
Das Unternehmen hat beim beim Verbuchen und Anschaffen und was weiß ich dieser Wertpapiere einen Aufwand, der in den Aufwänden des Jahres enthalten ist. Wenn sie nun den Gewinn steuerfrei bekämen, würde es heißen, dass dieser Aufwand für sie den anderen Gewinn (den aus der Geschäftstätigkeit) schmälert. Das wär wohl auch net ganz ok, oder?
Natürlich kann man jetzt darüber streiten, ob der Aufwand der Wertpapiere im Depot 5% vom Gewinn ausmacht, oder mehr, oder weniger, aber irgendwo find ich die Regelung schon in Ordnung.
Insofern ist es kein Gewinnposten, sondern nur ein Korrekturposten zum zu hoch ausgewiesenen Aufwand.
LG
Miky
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