Tscheck net gonz, was Du meinst...
Ein in Italien Ansässiger ist mit seinem Welteinkommen in Italien steuerpflichtig, es macht keinen Unterschied, wo er das Einkommen erzielt hat.
Für Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit gibts eine Sonderregelung: Früher sind ja die ganzen Terroni nach Deutschland zum Arbeiten, und dann wären sie in Italien auch noch steuerpflichtig gewesen, aber da dies meist Menschen mit niedrigem Bildungsgrad sind, wäre dies für diese wohl eine zu große Belastung gewesen. Deshalb wurde NUR FÜR die Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit die Regelung geschaffen, dass diese in Italien net nochmal veranlagt werden müssen. Da wir aber kein Auswanderungs- sondern eher ein Einwanderungsland sind, ist diese Regelung nicht mehr ganz zeitgemäß. So wirds schrittweise abgeschafft.
Momentan ist es so, dass Grenzpendler von der Steuerbemessungsgrundlage immer noch 8.000 Euro abziehen dürfen. Für den Rest gilt das Teilanrechnungsverfahren - aber das inländische Einkommen fällt in eine höhere Steuerprogression. Hat mit der no tax area gar nix zu tun - siehe früher.
Andere, die im Ausland leben und dort Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit beziehen, aber in Italien laut Steuerrecht steuerpflichtig sind, müssen nicht ihr effektives Einkommen versteuern, sondern jenes Einkommen, das laut Tarifvertrag für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit vorgesehen wäre. Dies deshalb, da in einem Hochverdienerland wohl auch die Lebenshaltungskosten höher sind, und unser System eventuell zuviel besteuern würde.
LG
Miky
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