öhm weiss ja ned wies noch ausdrücklicher gehen soll:
Quelle: Syllabus im e-campus
Prüfungsordnung für BW, VW und Wirtschaftsrecht:•Bedingungen für eine positive Beurteilung in der VU (VO wird als VU gestaltet!)
oTeilnahme an 1. VU-Klausur (15 Punkte) und 2. VU-Klausur (15 Punkte)
oDie Klausuren bestehen aus Multiple-Choice-Fragen.
oPositive Beurteilung ab 50 % der Punkte (= 15 Punkte)
o Bei negativer Beurteilung ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen
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