öhm weiss ja ned wies noch ausdrücklicher gehen soll:


Prüfungsordnung für BW, VW und Wirtschaftsrecht:
Bedingungen für eine positive Beurteilung in der VU (VO wird als VU gestaltet!)

o
Teilnahme an 1. VU-Klausur (15 Punkte) und 2. VU-Klausur (15 Punkte)

o
Die Klausuren bestehen aus Multiple-Choice-Fragen.

o
Positive Beurteilung ab 50 % der Punkte (= 15 Punkte)

o Bei negativer Beurteilung ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen

Quelle: Syllabus im e-campus