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Thema: PS Markl

  1. #21
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    Avatar von Kassad
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    Zitat Zitat von csag3048

    25.
    Was bewirkt der Zugang des Anbots beim Vertragspartner?
    ????????????
    mit dem zugang des anbots tritt die bindungswirkung ein.

    beispiel: fahrradgrosshandel (zumindest bei uns wirtschaftsrechtler in der vo "einführung in
    recht und wirtschaft" mit prof markl so als beispiel gekommen, wir haben den selben fragenkatalog,
    die prüfung ist in wirtschaftsrecht zum schreiben, kein mc)

  2. #22
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    was ist denn überhaupt eine MC Klausur???
    ich kenn mich gar nicht aus...*g*

  3. #23
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    Avatar von Kassad
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    multiple choice

  4. #24
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    ahaaa danke *g*
    hätt ich auch selber draufkommen können

  5. #25
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    Avatar von Der Wolf
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    Zitat Zitat von nen

    zumindest bei uns wirtschaftsrechtler in der vo "einführung in
    recht und wirtschaft" mit prof markl so als beispiel gekommen, wir haben den selben fragenkatalog,
    die prüfung ist in wirtschaftsrecht zum schreiben, kein mc
    das heißt für mich als proseminarbesucher der den bachelor macht was? sind jetzt bei uns auch offene fragen oder doch multiple choice?
    man bin ich froh wenn das vorüber ist...

  6. #26
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    mir ging es hauptsächlich um die beantwortung der frage 25.
    der rest war eine bemerkung wie es bei uns mit markl und gleichem fragenkatalog abläuft, darum auch in klammer gesetzt.

    eine mail an prof. markl würde doch alles klären nicht

  7. #27
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    ich bin mir ziemlich sicher dass es KEINE multiple choice prüfung sein wird!
    wäre ja irgendwie auch viel zu leicht...

  8. #28
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    Zitat Zitat von nen

    eine mail an prof. markl würde doch alles klären nicht
    net schlecht die idee...

  9. #29
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    bei frage 34
    "Wann ist der Motivirrtum beachtlich, nennen sie zwei beispiele"

    kann mir da jemand helfen? mir fallen da keine zwei beispiele ein, die man dann auch halbwegs plausibel beschreiben könnte

  10. #30
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    der motivirrtum ist beachtlich bei letzwilligen verfügungen, bei unentgeltlichen zuwendungen unter lebenden oder wenn das motiv ausdrücklich als bedingung in den vertrag aufgenommen wurde.

    aus http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buc...=true#CBAGIGGA
    Beispiel für die Beachtlichkeit eines Motivirrtums bei unentgeltlichen Geschäften (Schenkung!) – Frau schenkte ihrem Gatten die Hälfte eines Grundstücks, weil sie voraussetzte, dass die Ehe aufrecht bleiben würde und weil sie hoffte, ebenfalls Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft ihres Mannes zu werden. Die Ehe wird jedoch idF geschieden. – Aus den Entscheidungsgründen des OGH: Nach dem vorliegenden Sachverhalt sind die Streitteile bei Übereignung des Liegenschaftsanteils übereinstimmend davon ausgegangen, dass ihre Ehe Bestand haben werde ... Durch die rechtskräftige Scheidung der Ehe ist diese von beiden Parteien bei Abschluss des Schenkungsvertrags zugrunde gelegte Voraussetzung weggefallen.
    oder aus prof. markls buch:
    R. kauft seiner Freundin zum Geburtstag eine CD. Da er nicht sicher ist, ob sie die CD nicht schon besitzt, vereinbart er unter Hinweis auf sein Motiv ein Rückgaberecht.

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