Hi, kann mir bitte jemand das 2. Beispiel von der Übungsklausur erklären?
Blick da echt nicht durch.
Danke im Voraus
Zitat von k.p.
Sind das die Lösungen die sie in der Vorlesung gesagt hat.
Ich habe bei den Herstellkosten nämlich mit 2519000 gerechnet und nicht mit 2019000. Daher bekomme ich auch einen Zuschlagssatz für VW/Vtr von 3,6%
Hab daher: 985,75+35,5= 1021 für P1 und 1943+70=2013 für P2
Meiner Meinung nach dienen die 200h der FII ja nur für die Berechnung des Zuschlagssatzes und nicht für die Herstellkosten .
Bitte um konstruktive Kritik, danke
Hi, kann mir bitte jemand das 2. Beispiel von der Übungsklausur erklären?
Blick da echt nicht durch.
Danke im Voraus
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so dacht ichs mir auch. aber dass es so einfach is...dacht da muss no irgendwo n haken sein.Zitat von felixmc
aber thx
Wer kann mir das mit 100%er Sicherheit erklären ......
scheinen in einem BAB Sondereinzelkosten (nicht sonstige Kosten!!)
in der Fertigung und im Vertrieb auf, werden diese dann als
Bezugsbasis Einzelkosten und zu den Herstellkosten dazugezählt
oder
Bezugsbasis nein und Herstellkosten ja
oder
Bezugsbasis ja und Herstellkosten nein
oder gar nicht dazugezählt ???????????????![]()
@artwalter: also wenn dir eine "dilletantische" subjektive Meinung auch genügt hier:
Ist wirklich eine heikle Frage: hab im Hoitsch nachgeblättert u explizit steht da auch nix drinnen...da ich mich aber mehr am Buch von Thomas Joos richte hab ich auf Seite 114 folgende Austellung gefunden:
+Materialgemeinkosten
+Fertigungslohnkosten
+Fertigungsgemeinkosten
+Sondereinzelkosten der Fertigung
=Herstellkosten der Produktion
die Sondereinzelkosten des Vertriebs hab ich dann noch im Internet gefunden mit volgendem Schema:
MEK Fertigungsmaterialkosten (Materialeinzelkosten) + MGK Materialgemeinkosten = MK Materialkosten
FEK Fertigungslohnkosten (Fertigungseinzelkosten) + FGK Fertigungsgemeinkosten + SEK Sondereinzelkosten der Fertigung = FK Fertigungskosten = HK ( MK + FK) Herstellkosten + VGK Verwaltungsgemeinkosten + VtGK Vertriebsgemeinkosten + VSEK Sondereinzelkosten des Vertriebes (AUFTRAGSBEZOGEN) = SK Selbstkosten
Also ich glaub dass würde eine deiner Fragen schon mal beantworten u zwar dass die Sondereinzelkosten des Vertriebs AUCH den Herstellkosten zugerechnet werden..
Ob sich durch die SEZ auch die Zuschlagsbasis für die Fertigung verändert kann ich dir nicht genau sagen; hab aber auch dazu was gefunden...
"Nicht alle SEK sind Einzelkosten im Wortsinne, d. h. nicht alle SEK sind dem einzelnen Kostenträger verursachungsgemäß zurechenbar. Akzeptiert man sie dennoch aus Zweckmäßigkeitsgründen als Kostenträgereinzelkosten, so bleibt stets zu beachten, daß sie in Wirklichkeit eine Mittelstellung zwischen Einzel- und Gemeinkosten einnehmen."
Sind also eine Mittelstellung u deswegen würd ich sie nicht dazuzählen; also
Bezugsbasis Nein, Herstellkosten JA
Ob das aber wirklich so detailliert ohne Hinweise bei der Klausur kommt würd ich eher bezweifeln, aber trotzdem eine gute Frage...
lg
Felix
lieber artwalter![]()
sondereinzelkosten-deshalb heißen sie so-werden immer einem auftrag oder einer auftragsgruppe zugeordnet.
sie werden GESONDERT erfasst. kann man sie einer aufragseinheit zuordnen sind sie einzelkosten, sonst gemeinkosten. in jedem fall sind sie variabel.
rechentechnisch: sie stehen unten in der angabe und werden einfach bei den selbstkosten eines auftrages dazugerechnet nach dem du den bab schon fertig ausgerechnet hast:
sondereinzelkosten der fertigung in die herstellkosten.
sondereinzekosten des vertriebs/ der verwaltung in die selbstkosten.
alles klar
p.s.steht im hoitsch 4.kapitel
Geändert von k.p. (26.11.2007 um 14:44 Uhr)
Hey Felix und k.p.,
vielen, vielen Dank für die sehr plausible Ausführung.
Dennoch bleibt der bittere Beigeschmack, dass die liebe Frau Müller
bei der Probeklausur SS 07 ein derartiges Beispiel brachte und es auch
da keine eindeutige Lösung, mangels fehlender Lösung und undeutlicher
Angabenausführung, gab.
PS: Wenn jemand von euch die SS07 Klausur gerne hätte soll er mir eine email schreiben !!!
Geändert von artwalter (26.11.2007 um 14:42 Uhr)
ja ich würd sie rechnen und mein ergebnis dann posten
könnest du es nicht auch posten? zu große angabe?zu lang hihi
Geändert von k.p. (26.11.2007 um 15:00 Uhr)
schick a private Nachricht mit deiner email. Ich hab schon probiert sie reinzukopieren aber da verschiebts die Angaben. Und abtippen,...neeeZitat von k.p.
hab noch eine Frage bezüglich des BAB:
Wenn ich zb bei der Fertigungsstelle 1 als Angabe stehen hab: In der F1 sind FL von 500.000,- in F2 800.000 usw. In F1 wurden 400 Fertigungsstunden eingeplant, die als Bezugsgröße dienen.
Dann verwende ich ja im BAB bei F1 die Bezugsgröße die Fertigungsstunden - steht eh da. Aber wenn ich dann die var. Selbstkosten bzw. HSTK ausrechne - also bei der Kalkulation. Muss ich dann diesen Zuschlagssatz, der mit die 500.000 als Bezug rausgekommen wäre (GK/Bezugsgröße=zB. 70%) UND die Stunden mit einberechnen oder NUR die Fertigungsstunden?
Sind nur fiktive Zahlen. Keine Ahnung was da rauskommen würde.
Hoff, das war jetzt nicht allzu kompliziert erklärt? Vielleicht versteht ja jemand was ich da meine![]()
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