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Thema: Beispiele Auer

  1. #1
    Member Bewertungspunkte: 4

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    86

    Beispiele Auer

    hallo zusammen,

    hänge bei den cashflow beispielen aus der vorlesung.
    kann mir da vielleicht bitte jemand weiter helfen?!

    kommen beim operativen cashflow Vorräte, Forderungen und Lieferantenverbindlichkeiten rein?

    danke und liebe grüße

  2. #2
    Junior Member Bewertungspunkte: 1

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    kann mir bitte jemand die nummern und seitenangaben von den beispielen sagen, die wir in der vo durchgemacht haben!!!

    danke im vorraus...

  3. #3
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    Avatar von Wuffing
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    Bei den Beispielen die er uns gegeben hat muss man mit der indirekten rechnen, also kommen Vorräte und so rein! Hab eine andere Frage, zählen die Erträge aus der Zuschreibung zum AV zu den zahlungsunwirksamen Erträgen?? Mfg

  4. #4
    Golden Member Bewertungspunkte: 28
    Avatar von 83stal
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    Zitat Zitat von star1987
    kann mir bitte jemand die nummern und seitenangaben von den beispielen sagen, die wir in der vo durchgemacht haben!!!

    danke im vorraus...
    ja bitte könnte die jemand posten? - das rote buch v.a.

  5. #5
    Golden Member Bewertungspunkte: 36

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    Zitat Zitat von Wuffing
    Bei den Beispielen die er uns gegeben hat muss man mit der indirekten rechnen, also kommen Vorräte und so rein! Hab eine andere Frage, zählen die Erträge aus der Zuschreibung zum AV zu den zahlungsunwirksamen Erträgen?? Mfg
    Hallo, ja die sind zahlungsunwirksam... genauso wie die Abschreibungen...
    Lg

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 4
    Avatar von csaf4910
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    Hallo! Hab eine kurze Frage: Auf Seite 18 vom Auer Buch steht dass Wareneinkauf kein Aufwand ist und somit nicht im Guv verbucht wird! Dies ist mir klar! Aber verstehe nur nicht, wieso auf Seite 98 im Beispiel Bezüglich Guv VS Cash Flow der Warenkauf im Guv berücksichtigt wird... Kann mir da jemand helfen? Danke

  7. #7
    Member Bewertungspunkte: 13
    Avatar von csag4842
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    Da wird nicht der Warenkauf, sondern der Wareneinsatz berücksichtigt. Würdest du den Einsatz vernachlässigen, stimmt die GuV nicht, da du ja somit zuviel Gewinn hättest.

    Der Warenkauf stellt ja an sich keinen "Verlust" dar. Es ist nur ein Aktivtausch.

    Beim Verkauf jedoch hast du einen Wareneinsatz, also einen Abgang von Waren, der den Einnahmen daraus gegenübersteht. Ziehst du diesen ab, bleibt dein Gewinn => Sinn der GuV.
    Ich hoffe ich konnts rüberbringen.

    Lg
    the snowtree

  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von Coach
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    Kann mir wer hier weiterhelfen:

    Bei den Abbildungsregeln, wenn ich einen "Warenverkauf auf Ziel" habe ist im Auer Buch S.17 das ganze so abgebildet:

    LM: -
    +Forderungen: +80
    =GM: +80
    = Eigenkapital: +80

    Also eine Einnahme und ein Ertrag... was ich nicht check, wir verkaufen ja Waren, warum nimmt man dann nicht bei Vorräte: -80 her??? Ich hätt gemacht:

    LM: -
    +Forderungen: +80
    =GM: +80
    +Vorräte: -80
    = Eigenkapital: -

    Steh grad auf der Leitung, vielleicht kann ja wer Licht ins Dunkle bringen

    lg Coach

  9. #9
    Member Bewertungspunkte: 13
    Avatar von csag4842
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    Naja, hier gehts ja nur um den Verkauf. Da du keine Änderung deiner Liquiden Mittel hast (is ja auf Ziel) wird der Geschäftsfall im CFS nicht ausgewiesen.

    Der Wareneinsatz, den du da mit reinnehmen willst kommt in diesem Schritt nicht vor. Ausserdem ist das ja nur die Abbildungsregel.

    Auf die Totalperiode wirst du bestimmt irgendwo Warenkauf und die Verbuchung des Wareneinsatzes finden, nur eben nicht bei konkret diesem Geschäftsfall (ist ja auch nix in der Angabe) . Also nicht Vermischen!
    Achja, und hoffentlich hast du dann weniger Einsatz als 80, da du ja sonst keinen Gewinn hast (Nur nebenbei)

    Lg
    Geändert von csag4842 (25.11.2007 um 15:07 Uhr)
    the snowtree

  10. #10
    Senior Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von nitro0815
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    27.11.2006
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    193
    Hallo!

    Hat jemand die CF aus den Beispielen, die er online gestellt hat, gerechnet - zum Vergleich?!

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