zum jänner-termin gibt es bei ihm die möglichkeit, die prüfung schriftlich zu machen -> entweder auf basis der vorlesungsmitschrift bzw für die, die nicht (regelmäßig) die vorlesung besucht haben auf basis des empfohlenen lehrbuchs = von herdegen "internationales wirtschaftsrecht".
man muss aber trotzdem auch zur mündlichen prüfung erscheinen, wobei er gemeint hat, dass ihn niemand daran hindern kann, die gleichen fragen wie bei der schriftlichen prüfung noch einmal zu stellen.
schriftlicher termin ist der 14. jänner (in dem fall würd ich aber empfehlen in die vorlesung am 7. zu gehen, weil er da noch einen teil des stoffes vom buch "zum besseren verständnis" aufarbeiten will).
(außerdem geh ich davon aus, dass er einen gerne vorher schon mal gesehen haben will, weil er dieses semester in jeder vorlesung einen "anwesenheitskontrolle" gemacht hat)
Lesezeichen