ja echt niemand? tja...gibts ja net![]()
halloschreib am fr die proseminar klausur bei kramer! freier kapitalverkehr is net prügungsrelevant oder?
danke
EDIT: Beitrag in passendes Unterforum verschoben
Geändert von Matthias86 (09.01.2008 um 16:01 Uhr)
ja echt niemand? tja...gibts ja net![]()
dann wollt i no was fragen: bei der unmittelbaren anwendbarkeit gibts ein problem mit dem völkerrecht weil die verträge umgesetzt weden müssen und erst dann unmittelbar anwendbar sind.
müssen die normen des gemR DESHALB rechtlich vollkommen sein damit sie unmittelbar anwendbar sind und sind es die völkerrechtlichen verträge nicht?
danke![]()
weiß das echt niemandnaja
weiß vielleicht eventuell jemand was der unterschied ist wenn eine verordnung IN einem MS wirkt/ oder FÜR einen MS
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sind meine fragen so einfach dass mir niemand hilft oder so schwer![]()
Bezüglich Kapitalverkehr bin ich mir auch sicher, dass der nicht abgeprüft wird.
Zu den völkerrechtlichen Verträgen: "Ob eine unmittelbar geltende Bestimmung des Gemeinschaftsabkommens auch unmittelbare Wirkung entfaltet, hängt davon ab, ob sie "self-executing"-Charakter hat..." (Schweitzer/Hummer/Obwexer, 2007, S. 92)
"Damit gelten die VO nicht nur FÜR die Mitgliedsstaaten ..., sondern auch IN den Mitgliedsstaaten. Der Einzelne kann sich vor den staatlichen Behörden und Gerichten direkit darauf berufen..." (Schweitzer/Hummer/Obwexer, 2007, S. 69)
IMHO bedeutet IN den Mitgliedsstaaten also mehr als nur FÜR (RL) die Mitgliedsstaaten. Voraussetzung für die unmittelbare Anwendbarkeit ist natürlich wieder das Kriterium, ob sie "self-executing" ist.
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