Hallo,
Du meinst sicher Beispiel 6 vom Kapitel D, oder?
Da rechnet man die angemessenen Materialgemeinkosten so aus:
82.500 / 0,9 * 0,6 = 55.000
angemessene Fertigungsgemeinkosten:
187.500 / 0,9 * 0,6 = 125.000
Diese beiden Werte addierst du zum Mindestansatz und kommst auf die 565.000.
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