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Thema: Klausur Recht II Vorlesung

  1. #31
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    ja genau die 2 fragen sind bei mir auch noch offen!!!

  2. #32
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    Stufenbau der RO (theoretisches Modell)

    Stufenbau nach rechtl Bedingtheit:
    Dynamisches Modell, ständig neues Recht gesetzt und altes vernichtet, RO-->ständiger Prozess des Wandels (Erneuerung, ERgänzung)
    Erzeugungsnormen werden als erzeugende (bedingt) NOrmen bezeichnet --> übergeorndete Norm
    Rechtnormen die auf Grundlage und in Ableitung von Erzeugungsnormen gesetzt werden, werden als erzeugte (bedingt) Norme bezeichnte --> untergeordnete Norm
    Aus dieser Ableitung wird Rangstufung sichtbar

    Stufenbau nach der derogatorischen Kraft:
    SChwierigkeitsgrad bei der Erzeugung einer Rechtsquelle. Mit unterschiedl. Verfahren werden REchtnormen hergestellt, Sinn eines schwierigen Verfahren= dass die REchtsformen nicht durch Rechtsvorschriften aufgehoben werden oder abgeändert werden (=derogatorische Kraft)

  3. #33
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    Aufgaben VfGH/VwGH:

    VfGH --> Aufgaben
    Kausalgerichtsbarkeit
    Kompentenzgerichtsbarkeit
    Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit
    STaatsgerichtsbarkeit
    VOPrüfung
    WahlPrüfung
    Gesetzesprfüung

    VWBehörden haben keine Anfechtungsbefugnis, sind an geltenden VO gebunden. Bei einem VwVErfahren müssen sie den Bescheid bis zur letzten Instanz durchfechten und anschließend besteht die Möglichkeit Beschwerde bei einem der öffentlichen Gerichtshöfe zu erheben.


    VwGH hat die Aufgabe, den individuellen,hoheitlichen VwAkt (Bescheid) nach Erschöpfung des Instanzenzugs, auf ihre inhaltl. Rechtrichtigkeit zu prüfen.

    Voraussetzung für eine Bescheidbeschwerde --> letzinstanzlicher Bescheid, Einhaltung der Beschwerde von 6 Wochen ab Zustellung des letzinstanlichen Bescheids.

    Bei einer Säumnisbeschwerde hat er selbst in der Sache zu entscheiden und den beantragten VwAkt gemäß den gesetzl Grundlagen zu erlassen (Genehmigung zu gewähren)

  4. #34
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    super vielen vielen dank!!!

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