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Thema: Antrittsberechtigung zur Nachprüfung

  1. #1
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    Antrittsberechtigung zur Nachprüfung

    Muss man morgen zur Klausur antreten UND negativ schreiben um zur Nachprüfung antreten zu dürfen? Oder darf das jeder ders lustig findet?

    Soll heißen: Ist man automatisch draußen wenn man zum 1. Antritt nicht erscheint oder wird das einfach als negativ bewertet und man darf nochmal ran?

  2. #2
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    Hallo,

    weiss nicht wie es in diesem Spezialfall aussieht - aber normalerweise gilt es wenn man nicht kommt doch nicht als negativ sondern als nicht angetreten - bei den Fachprüfungen ist man da ja sogar für den nächsten Termin gesperrt...??

    Lg

  3. #3
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    Also auf jeden Fall besser mal hingehen, oder?
    Weiß da wer mehr?

  4. #4
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    Avatar von csaf4783
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    also ich würd auf alle fälle hingehen und wenns nichts ist einen 5er schreiben als nicht anzutreten... denn wie der vorposter es schon gesagt hat- es gilt als "nicht angetreten" und dann gibts sicher wieder irgend so einen extraregelung...

    also auf alle fälle hingehen...

  5. #5
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    Avatar von CaptainJackSparrow
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    also ich hab pallaver nach einer VO gefragt bzw. ein e-mail geschrieben und er hat mir beide male versichert, dass, wenn ich am 21/01 oder 23/01 "negativ" bin, ich am 03/03 auf jeden fall nochmal antreten kann.

    LG
    Klar soweit ?!

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von Coach
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    Zitat Zitat von csaf4783
    also ich würd auf alle fälle hingehen und wenns nichts ist einen 5er schreiben als nicht anzutreten... denn wie der vorposter es schon gesagt hat- es gilt als "nicht angetreten" und dann gibts sicher wieder irgend so einen extraregelung...

    also auf alle fälle hingehen...
    hmmm, also ich schreibe auch im März... aber geh diese Woche nicht hin... es heißt ja im E-Campus, wenn man im März dran kommen will, soll man dem Tutor ein Mail schreiben... das hab ich gemacht und er hat gemeint er hat mich für März eingeschrieben, insofern sollte das wohl passen...

  7. #7
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von Coach
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    ... hab dem Tutor jetzt nochmal zur Sicherheit geschrieben ob ich jetzt auftauchen muss am MI, und er meinte ne, muss ich nicht...

  8. #8
    Forum Star Bewertungspunkte: 85
    Avatar von csaf4783
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    nein, musst du auch nicht... nur dann hast du keine nachklausur in dem sinne- dann ist die prüfung am 3. märz sozusagn deine schlussklausur und es gibt keine nachklausur mehr...

    soweit ich das richtig mitbekommen habe hat das heute so ein tutor erklärt- er hat gemeint dass man zur schlussklausur nicht antreten muss, nur dann ist die nachklausur am 3. märz auch wirklich die letzte prüfung... also wenn du dann bei der prüfung negativ bist gibts keine nachklausur mehr- auch wenn es erst sozusagen deine schlussklausur wäre...

    aber alle angaben ohne gewähr....

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