ich glaub das heißt handelsrechtlich und steuerrechtlich.
sicher bin ich aber nicht
beim kapitel "behandlung der fremdfinanzierung" kommt auf einmal hr. und sr. vor. was sit den das, hab ich noch nie gesehn bzw. wird auch nirgends erklärt. ist das was wichtigs?
ich glaub das heißt handelsrechtlich und steuerrechtlich.
sicher bin ich aber nicht
Ja, handelsrechtlich und steuerrechtlich, wobei handelsrechtlich = unternehmensrechtlich
ich glaub man muss 'nur' 50% haben aber eine Frage zählt nur als richtig wenn sie komplett richtig angekreuzt wurde.Zitat von ValentinaM
@TaoBaiBai und seitzch
danke für die hilfe
Hallo zusammen!
Im Skriptum und im Buch findet man immer wieder, dass bei der Bewertung von Vermögensgegenständen der Grundsatz der Einzelbewrtung gilt, aber in manchen Klausuren wird diese Frage als falsch gewertet.
Was ist denn nun richtig?
LG
Soweit ich weiß gilt auch grundsätzlich die Einzelbewertung, aber eben nicht immer. Da gibts ja dann noch das Bewerten in Gruppen und Kunstbewertungsverfahren.Zitat von armin87
Genau, hast recht!
Danke!
Habe die Klausur vom 03.02.2007 Scrambing 02 gemacht.
Hier meine Ergebnise:
1)c, 2)a, 3 a c d, 4 a c, 5 b, 6 a b c, 7 a b, 8 a b d, 9 b? c, 10 d, 11 b, 12 c, 13 b, 14 a b, 15 c, 16 b, 17 b c, 18 a?, 19 b c, 20 a, 21 c, 22 a, 23 a, 24 a, 25 b, 26 a b, 27 b, 28 a, 29 a c, 30 b
Wäre super, wenn ihr mir eure Ergebnise schreiben würdet. Vielleicht hat jemand noch andere Klausuren gemacht?
ja, hab mich auch schon drüber gewundert... weil in den Folien steht Grundsatz der Einzelbewertung und in den Klausuren ist die Anwort "grundsätzlich einzeln bewertet" falsch... natürlich gibt es Ausnahmen, aber "grundsätzlich" sollte man ja einzelbewerten...Zitat von armin87
ich würd das einfach immer als falsch sehen... außer es steht dabei "mit Ausnahmen"... versteh sowieso nicht warum der so viel Wert auf Steuer- und Handelsgesetze legt...
Lesezeichen