Ich hab mir die Frage noch nicht angeschaut, deswegen kann ich kein Ergebnis sagen aber:
endfälliges Darlehen: Man bekommt den Kredit und tilgt ihn erst am Ende der Laufzeit. Ob man zwischendurch die Zinsen zahlen muss, weiß ich jetz auch nicht so sicher, da könnte vielleicht noch jemand anders seinen Senf dazu geben..
Zero Bond: Der gibt während der Laufzeit keine Zinsen ab, d.h. er thesauriert und am ende bekommste alles.
@ csaf5064: Jo morgen mach ich mal weiter. Heut nimmer. Steuern nach 18 uhr gibt Alpträume. Wenn du Ergebnisse hast, bitte auch posten.
mit BMGL meinst Bemessungsgrundlage, oder?
Lohnnebenkosten haben wir bis jetzt nie berücksichtigt. Da sind die ABWLer den SBWLern voraus.
OG hab ich mir folgendes gedacht:
Ich hab die BMGL für die KÖSt hergenommen und halt nicht die KÖSt abgezogen, sondern 75% davon der Frau als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und den Rest dem Mann als Gewerbebetrieb zugerechnet. Dann hab ich bei der Frau noch das Gehalt und beim Kerl die Miete als Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. Danach den Tarif ausgerechnet und schon hatte ich die Steuerlast. Die OG selbst zahlt ja keine Steuern... meines Wissens zumindest.
Ob das so stimmen kann, bitte ich um eure Meinung, weil ich es halt nur für logisch halte, aber nicht weiß.
Die Frage von oben würd ich in dem Zusammenhang nochmal gerne stellen:
Miete und Geschäftsführergehalt sind da Entnahmen aus der OG. Die muss man aber schon den jeweiligen Personen zuordnen, oder?
Alternative wäre: Gewinn: 350000, davon 75% an Sie und den Rest an ihn. Macht find ich wenig Sinn, aber bei Steuern bin ich mir da nie so sicher...
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