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Thema: Betriebliche Steuerlehre

  1. #21
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    Avatar von kurt adam
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    Zitat Zitat von csaf5064
    @ kurt adam:

    ich glaub ich mach da was falsch. wenn ich das so ausrechne dann kommt bei mir aber was anderes raus:

    350000:

    75% 262500 + 84000 = 346500 gibt nach tarif 164835
    25% 87500 + 18000 = 105500 gibt nach tarif 44335

    was hab ich hier falsch gerechnet?

    Warum + 84000 : Das darfst du nicht addieren. Nur Steuer nach Tarif ; Frau
    Gewinnanteil 262500 ; ESt 122.835,-Mann: Gewinnanteil 87.500; ESt 35.335

    Beide Zusammen: 158.170

    LG

    Kurt
    kurt

  2. #22
    Senior Member Bewertungspunkte: 6
    Avatar von kurt adam
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    Zitat Zitat von csaf9459
    Hallo Kurt,

    danke für die obigen Bestätigungen/ Verbesserungen!

    Ich werd mir heute noch die FA vom 27.9. anschaun, die Aufgabe is aber auf den ersten Blick recht komplex.

    Ergebnisse von 4 Steuerliche Fördermaßnahmen (17.11.07)

    §10: Steuerlast 46.585; Vom Gewinn 10000 abziehen und den Rest nach Tarif versteuern. Möglich wären 12000 aber dazu müsste man noch 2000 mehr investieren

    §4 (1) -> §11a: LAst 38688,75: Vom Gewinn sind 60000 begünstigt, der Rest muss voll besteuert werden.


    Wir so passen, oder?
    Hallo csaf 9459

    Ich habe im Internet auf der Seite WKO:

    Dieses Beispiel gefunden:

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
    Der Eigenkapitalanstieg wird bis höchstens € 100.000,-- mit dem halben Einkommen-steuersatz besteuert. Ist der Gewinn höher als der Eigenkapitalanstieg oder der Höchstbetrag von € 100.000,--, kommt für den übersteigenden Betrag die Tarif-besteuerung zur Anwendung.


    Beispiel:
    2004 / 2005
    Gewinn 160 / 80
    Verlust - / -
    Einlage - / 20
    Entnahme 50 / 60
    EK Anstieg 110 /40
    begünstigt besteuert 100 /40
    Besteuerung nach Tarif 10 / -

    Wenn ich nach dieser Schema rechne, die Besteuerung nach Tarif= 0

    oder??

    LG

    Kurt
    kurt

  3. #23
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    Mal kurz eine Frage:
    Wo habt ihr bitte die FP vom Sept und Nov. 07 her. Gibt´s die im Institut?
    Vielleicht hat sie ja jemand online und könnte sie mir schicken (csab4665). Das wär echt super.

    Vielen Dank

  4. #24
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    Avatar von kurt adam
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    Bei www.pummerer.at
    Er hat letzte Woche aktualisiert

    LG

    kurt
    kurt

  5. #25
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    Hallo!
    Was kommt jetzt bei der gesamten Steuerbelastung beim Familienunternehmen bei b haraus?
    Also ich komme auf 158170!
    Stimmt das?

    lg Magdalena

  6. #26
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    Ich glaube, dass es richtig ist, wenn man gleich von den 350000 ausgeht. Man kommt sowieso auf das selbe ergebnis.

  7. #27
    Golden Member Bewertungspunkte: 8
    Avatar von csaf5064
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    @ kurt adam:

    also so wie ich das verstehe hast du glaub ich was verwechselt, denn du darfst nur beim §11a Begünstigung nicht entnommener gewinn die 100000 begünstigen. d.h. in diesem fall nur die 60000 weil ja die anderen 60000 entnahmen sind.

    beim §10 darf man nur 10% vom gewinn - in diesem fall 12000, aber weil ínvestitionen nur 10000 betragen darf man auch nur 10000 von der bemessungsgrundlage abziehen.

    ich hoffe ich hab deine frage beantwortet...?

    ach ja, wie ist das jetzt mit veranlagung und endbesteuerung? echte stille beteiligung und unechte stille beteiligung???

  8. #28
    Golden Member Bewertungspunkte: 8
    Avatar von csaf5064
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    @csaf9459

    hast du schon eine antwort vom pummerer wegen den investitions- und finanzierungsrechnungen bekommen??

  9. #29
    Senior Member Bewertungspunkte: 5

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    Hallo!

    Also beim
    § 10 habe ich die 120000 minus die 10000 und dann die 110000 lt tarif versteuern dann komme ich auf 46585.

    §11:
    120000 minus 60000 = 60000 diese werden mit dem beg steuersatz von 21,49 besteuert und die restlichen 60000 mit 42,98 besteuert.

    Ich glaub das stimmt so.

    Kann mir vielleicht jemand bei 5 helfen da habe ich echt keine ahnung.

    Magdalena

  10. #30
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    Avatar von csaf5064
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    über die 5) haben wir eine seite vorher schon diskutiert... weiß auch nicht genau wie´s jetzt wirklich stimmt!

    so kann ichs mir vorstellen:

    echter stiller gesellschafter: bekommt ja nur die "früchte" d.h. die Mehrung des Kapitals - also sind das Kapitalerträge und können endbesteuert werden und sind auch bei der veranlagung begünstigt.

    unechter oder atypischer stiller gesellschafter: er arbeitet ja aktiv mit und ist auch am vermögen beteiligt deshalb würd ich es in beider fällen zu den einkünften aus gewerbebetrieb zählen.

    was sagt ihr dazu?
    Geändert von csaf5064 (14.02.2008 um 10:06 Uhr)

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