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Thema: Krankheit bei Prüfung

  1. #11
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    Hi!

    ich weiß ja nicht ob das jetzt im neuen System für die Prüfungen im ersten Abschnitt auch gilt, aber bei den FP im 2. Abschnitt war es bisher immer so, dass wenn man (ohne Attest...) einfach nicht zur Prüfung erscheint - man für den nächsten Termin gesperrt ist.

    Also erst am 2. folgenden Termin wieder antreten kann.

    Würd mich interessieren ob es da jetzt unterschiedliche Regeln gibt?
    Denn man kann einen ja nicht einfach negativ beurteilen wenn man nicht angetreten ist....oder?

    lg Stella1

  2. #12
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    ich bin vllt nicht der erste dem das passiert, aber es ist das erste mal das es mir passiert ist...

    echt? denen an der uni ist das egal? das wär mir noch gar nie aufgefallen... *ggg* na, aber im ernst, ich weiß ja nicht ob ich mich da jetzt trotzdem irgendwie melden muss, könnte ja sein. Drum die doofe Frage.

    Also, zusammenfassend, das "schlimmste" was passieren könnte ist das ich erst beim übernächsten Termin wieder antreten dürfte (wahrscheinlich dann die Prüfungswoche in den Pfingstferien??)

  3. #13
    Senior Member Bewertungspunkte: 26

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    Hallo!

    Ja, aber Du kannst auch mal beim Prüfungsamt nachfragen.

    lg stella1

  4. #14
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von maggiii
    ich bin vllt nicht der erste dem das passiert, aber es ist das erste mal das es mir passiert ist...

    echt? denen an der uni ist das egal? das wär mir noch gar nie aufgefallen... *ggg* na, aber im ernst, ich weiß ja nicht ob ich mich da jetzt trotzdem irgendwie melden muss, könnte ja sein. Drum die doofe Frage.

    Also, zusammenfassend, das "schlimmste" was passieren könnte ist das ich erst beim übernächsten Termin wieder antreten dürfte (wahrscheinlich dann die Prüfungswoche in den Pfingstferien??)
    du musst dich nirgends melden, aber ich sag mal, es würde sicher auch nicht schaden, dem prüfer zu schreiben und sich zu entschuldigen. sicher kanns sein, dass ihm das komplett wurscht ist, aber vielleicht ist es auch nicht ganz wurscht, und dann würde es wie gesagt nicht schaden ihm zu erklären, dass du leider den zug versäumt hast und es dir leid tut und du beim nächstmöglichen termin antrittst. das kostet dich höchstens drei minuten und wenns ihm nicht wurscht ist, dass manche nicht zur prüfung erscheinen, macht es sicher einen besseren eindruck als sich gar nicht zu melden.

  5. #15
    Golden Member Bewertungspunkte: 12
    Avatar von luxxn
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    da hat suzanne sicherlich recht!

  6. #16
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    Avatar von csak1988
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    hallo!
    ich bin leider auch krank geworden
    wenn ich im prüfungsreferat ein ärztliches attest vorlege, bin ich also nicht für die nächste prüfung gesperrt.
    bekomme ich dann eine 5 oder werd ich nicht beurteilt,...?
    danke und lg

  7. #17
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    Du wirst nicht beurteilt. Hast ja keine Leistung erbracht, da du ja nicht mitgeschrieben hast.


    Chris

  8. #18
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    wer entschuldigt fehlt (ärztliches attest) hat weder eine negative bewertung, noch ein prüfungsausschluss zu berfürchten.

    wer unentschuldigt bei einer prüfung nicht erscheint, wird für den folgenden prüfungstermin gesperrt. Als Antritt wird es allerdings nicht gewertet.

  9. #19
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    ??? häää ???
    Winf-Prüfung ist doch erst morgen???!!!
    ***schock***

  10. #20
    Senior Member Bewertungspunkte: 2

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    218
    hi ich würde einfach sagen , scann dir dein ärztliches attest und schick es per mail an das sekretariat vom jeweiligen institut.... das müsste dann passen...

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