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Thema: Kursanmeldung

  1. #1
    Junior Member Bewertungspunkte: 3

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    Kursanmeldung

    Studiere BWL + IWW, mir fehlen noch mehr als 2 kurse vom 1. Abschnitt, kann ich mich trotzdem für Kurse aus dem 2. Abschnitt anmelden?

    Es geht darum, dass ich mir die fehlenden Kurse von IWW auf BWL erst dann anrechnen lassen kann wenn ich die Gesamtnote (PS + VO) habe.

    Deswegen fehlen mir noch mehr als 2 Kurse....

    Werde mal versuchen mich bei der Computeranmeldung anzumelden.... hoffe dass es funktioniert...

  2. #2
    Forum Star Bewertungspunkte: 85
    Avatar von csaf4783
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    also normalerweise kannst du dich so nicht für den zweiten abschnitt anmelden. die regelung lautet nämlich dass man höchstens zwei kurse aus dem ersten abschnitt offen lassen kann um dann mit dem zweiten abschnitt anzufangen...

    bei der computeranmeldung wird es vermutlich funktionieren dass du dich für den zweiten abschnitt anmeldest- jedoch wirst du dann vermutlich vom prof. persönlich aus dem kurs storniert da du quasi auch gegen die regelung verstoßt...

    sorry... klingt jetzt irgendwie hart wie ich das schreibe war nicht meine absicht...
    ich wollte dir damit nur sagen dass es wirklich fast zu riskant ist dass du kurse aus dem 2. abschnitt versuchst zu bekommen- denn du hast mehr als nur 2 kurse aus dem ersten offen und daher darfst du laut der regelung nicht mit dem zweiten abschnitt anfangen.
    ist von mir wirklich nur nett gemeint- du würdest dich sonst wirklich ärgern wenn du die kurse zugewiesen bekommst, punkte setzt und dann nicht mitmachen darfst...

    aber meine angaben sind alle ohne gewähr

    ansonsten frag nochmal in der ÖH nach- die können dir sicher alles noch genauer erklären...

  3. #3
    Forum Star Bewertungspunkte: 85
    Avatar von csaf4783
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    ist schon was genaueres rausgekommen? hast in der öh nochmal nachgefragt??

    wie gesagt, ich will dir echt nichts falsches sagen... aber zB. ich hatte letztes semester 2,5 kurse offen und war bei der öh und die haben mir gesagt dass ich nicht mit dem zweiten abschnitt anfangen darf... daher hab ich dir sozusagen meine erfahrungen und auch das, was ich immer hier im sowi- forum lese mitteilen können...

    ich will aber nicht "schuld" sein wenn sich die regelung mittlerweile geändert hat, ja.... ich wünschte mir wirklich die regelung wäre anders... von dem her wär eine änderung eh willkommen...

  4. #4
    Junior Member Bewertungspunkte: 3

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    38
    öh:


    Du darfst eigentlich erst mit dem 2. Abschnitt beginnen, wenn dir noch 2 Module
    aus dem 1. Abschnitt fehlen.
    Wenn du Module aber bereits positiv absolvierst hast und nur noch die Noten im
    lfu online fehelen, ist das kein Problem.
    Beachte aber bitte, dass manche Institute den ganzen 1. Abschnitt oder bestimmte
    Module voraussetzen.

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