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Thema: Betriebliche Steuerlehre

  1. #1
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    Betriebliche Steuerlehre

    hi,
    war bis mitte jänner im auslandssemester und konnte somit nicht das ps und die vo von steuerlehre besuchen, möchte aber, da ich schon den schein habe, die FP mitschreiben.
    vielleicht könnte mir jemand mit seinen unterlagen aushelfen, das war absolut nett.
    sg

  2. #2
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    hi,

    weiß auch nicht genau was wir lernen sollen.... also vor mir liegen auf jeden fall die zwei skripten steuerrecht I + II, der kodex und die unterlagen aus vo und ps.
    außerdem werd ich mir noch die alten fps anschauen... hat irgendwer vielleicht noch ergänzungen? wär nett, denn ich bin mir nicht ganz sicher...

  3. #3
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    ...bist du zufällig in ibk? wenn ja, könnt ich mir dann evtl deinen unterlagen (vo, ps) kopieren? -oder ist das nichts anderes wie in den Steuerrechtskripten?

  4. #4
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    im prinzip sind die unterlagen dieselben wie in den skripten. der pummerer hat noch ein paar kleine bsp. dabei. es geht hauptsächlich um köst, kest, est und beim partl haben wir noch die ust gemacht (ust = steuerrechtII)
    bin leider nicht in ibk, komm erst zur fp wieder, aber vielleicht meldet sich noch wer, der dir die unterlagen geben kann...

    wegen den bsp. würd ich einfach die alten fps rechnen...

    viel glück!

  5. #5
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    hat irgendjemand eigentlich schon die alten fps durchgerechnet???
    sitz gerade vor der vom 6.7.2007 mit dem familienunternehmen. also wir haben diese sachen eigentlich in steuermanagement gemacht und nicht beim pummerer in steuerlehre... naja, vielleicht weiß irgendwer bescheid, ob sowas auch bei der fp kommt....

    ansonsten könnte man ja mal die ergebnisse vergleichen...

  6. #6
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    also das mit Familienunternehmen haben wir beim Pummerer eigentlich auch gemacht. Glaub ich zumindest, weil es kommt mir bekannt vor und ich hab kein ABWL Steuermanagement. Er hat es glaub ich bei den Arbeitsunterlagen angesprochen. 2.2 Besteuerungsprinzipien.

    Soweit wie du bin ich noch nicht vorgedrungen, aber lasst uns doch einfach mal bei der Fachprüfung vom 17.11.07 anfangen...

    1 Körperschaftssteuer:
    Möglichkeiten zur Bildung einer Unternehmensgruppe:
    1.) A-Holding -> M - GmbH -> A1 - AG -> D1 - GmbH
    D2 geht nimmer, weil keine unmittelbare Beteiligung an Ö
    2.) das gleiche, nur ohne die A - Holding
    3.) GM: M - GmbH + A1 - KG -> Tochter: A2 - AG
    M2- GmbH als Mutter geht nicht, weil unmittelbar nur zu 5% und nicht zu 15% beteiligt
    4.) M2 GmbH -> A1 - KG -> A2 - AG
    hier geht die A2 - AG weil die M2 - GmbH ja insgesamt zu 55% beteiligt ist

    stimmt des so und hab ich was vergessen?


    2 Gewinnermittlung

    Wenn er weiter im Firmenbuch eingetragen bleibt, muss er nach § 5 ermitteln, auch wenn er unter den Umsatzgrenzen bleibt. D.h. er kann zwar ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben und Betriebsvermögen willküren, muss aber Grund und Boden in die Steuerbemessungsgrundlage aufnehmen. Das ist insbesondere schlecht, wenn er seinen Betrieb irgendwann liquidiert und den Liquidationserlös auf Grund und Boden versteuern muss, ohne eine Einnahme gehabt zu haben.
    Wenn er das nicht möchte, hat er die Möglichkeit, sich wieder aus dem Firmenbuch austragen zu lassen. Er hat dann zwar weiter die Buchführungspflicht muss aber wegen der Nichtüberschreitung der Umsatzgrenzen nicht nach § 5 ermitteln, sondern kann nach § 4.1 ermitteln. Da kann er zwar kein abweichendes Wirtschaftsjahr mehr haben, muss aber Grund und Boden nicht ansetzen.
    Wenn er das auch nicht möchte, könnte er auch sein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. So muss er zwar weiterhin nach § 5 ermitteln, kann aber später das Unternehmen leichter verkaufen, weil er nur die Anteile verkaufen muss. Ausserdem kann er, wenn er eine Frau hat, der er vertraut, die Familiensteuerbelastung senken. Dazu muss er der Frau (wenn sie sonst keine Einkünfte hat) einen Anteil der GmbH abgeben, so dass sie unter der Freigrenze von 10000 bleibt.

    Stimmts so? was würdet ihr sagen?

    ich werd dann mal die 3 Familienunternehmen anfangen zu rechnen...
    Geändert von csaf9459 (12.02.2008 um 12:58 Uhr)

  7. #7
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    3 Familienunternehmen (17.11.07)

    a) Gesamtbelastung bei Endbesteuerung:
    145.151,67 (GmbH: 62000, Sie 68460, Er 14692)

    b) als OG:
    Gesamtbelastung: 158.170 (Sie: 126.585, Er: 31.585)

    habt ihr das auch?

    und eine Frage: Miete und Geschäftsführergehalt sind da Entnahmen aus der OG. Die muss man aber schon den jeweiligen Personen zuordnen, oder?
    Alternative wäre: Gewinn: 350000, davon 75% an Sie und den Rest an ihn. Macht find ich wenig Sinn, aber bei Steuern bin ich mir da nie so sicher...

  8. #8
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    hätt die beíden fragen ungefähr gleich gemacht (halt nit sol ausführlich aber vom sinn her gleich).

    mach jetzt auch die anderen... vielleicht postest du wieder!
    falls du die lösungen zur anderen klausur hast, dann könnten wir hier vergleichen.

  9. #9
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    hab bei a) eine andere Lösung:

    BMGL für die KÖSt. sind 241330 (man muss auch noch die Lohnnebenkosten für den GF abziehen - so haben wirs jedenfalls ins Steuermanagement gelernt)

    KÖSt.: 60333

    Sie: BMGL ESt: 69910 = 26540 ESt.
    BMGL KESt: 135747 = 33937 KESt.

    Er: BMGL ESt: 18000 = 3067 ESt.
    BMGL KESt: 45250 = 11312 KESt.

    Wie gesagt: So haben wirs in Steuermanagement gemacht. Bin mir aber nicht 100%ig sicher, ob das so passt!

    Hat noch jemand Lösungsvorschläge?

    und wie hast du das mit der OG gerechnet...????

  10. #10
    Senior Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von sibirian_husky
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    Kann mir jemand bei dem Beispiel 1 von der Klausur vom 16.03.2007 weiterhelfen !! Was meint er unter endfälliges Darlehen !!?! Welche Methode ist das Zero Bond, Annuitäten... ? Wäre super wenn mir wer weiterhelfen könnte (viel. auch mit Ergebnis) Habe echt keine Ahnung wie ich da anfangen soll !
    Never walk alone!

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