keine ahnung was die prof. damit gmoant hat. danke für den link.
was anderes: werden die vo-folien in den e-campus gstellt, oder muss i sie bei der studia kaufen - die haben ohnehin wiedermal scho so an großen "batzen" geld vo mir griagt...![]()
Hey,
In der 1. VO wurde gesagt, wir sollen uns das UGB kaufen oder einen Teil, der nicht so groß ist, kopieren oder ausdrucken. Welcher Teil soll das denn sein??
Hier ist es übrigens im Web zu finden:
http://www.jusline.at/Unternehmensge...ngversion.html
keine ahnung was die prof. damit gmoant hat. danke für den link.
was anderes: werden die vo-folien in den e-campus gstellt, oder muss i sie bei der studia kaufen - die haben ohnehin wiedermal scho so an großen "batzen" geld vo mir griagt...![]()
Die Folien gibts noch net zu kaufen und die konnten mir auch net sagen, wann. Aber die kommen sicher online.
Wenn jemand Recht 1 bereits gemacht hat .... bitte Auskunft geben ob der UGB teil ausreicht der im Bürgerliche Recht KODEX vorhanden ist.
Geändert von csag2483 (12.03.2008 um 07:49 Uhr)
Also: Schätze Mal, es wäre Schwachsinn sich den UGB - Codex zu kaufen, da nur die §§ über die Rechnungslegung von § 189 bis § 283 relevant sein können. Dies sind die Seiten 35 - 69 im Codex. Und nachdem zwei Seiten auf eine DIN A4 Seite passen knappe 17 Seiten zum kopieren.
Im Codex bürgerliches Recht ist das UGB NICHT enthalten.
kann mir jemand sagen, wieviel das Auer Buch kostet?
Das Buch vom Auer kostet genau 40 Euro und das Übungsheft 19 Euro (glaub ich). Ich weiß jedoch nicht ob das Übungsbuch verpflichtend ist!
lg
Das Übungsbuch ist nicht verpflichtend, doch hab ich schon von mehreren Seiten gehört, dass es sehr, sehr empfehlenswert ist! Ich werd's mir auch mal anschaun.
Und übrigens: Es kann sein, dass das UGB auf jusline.at nicht immer das Aktuellste ist. Nachdem auch hier die §§ nur einzeln angeklickt werden können empfiehlt sich gleich das RIS der Republik. Unter http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ kann man die einzelnen Paragraphen suchen. Einfach bei "Titel/Abkürzung" UGB eingeben und darunter die gesuchten Paragraphen. Eine komplette Aneinanderreihung des UGB (so wie im Kodex) wird man im Netz nicht finden können (sonst würde ja niemand mehr den Kodex kaufen). Das RIS ist also auf jeden Fall zuverlässiger als alle anderen Internetseiten. Funktioniert natürlich mit dem gesamten österr. Recht so.
das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot
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