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Thema: Frage zu den ABWL antritten

  1. #11
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    Zitat Zitat von smile
    Sobald du deine ABWLs unter Dach und Fach hast glaub ich kaum dass dir noch wer blöd wegen Antritte kommen kann ...
    Mit dem Satz würde ich aufpassen, denn nach §77, Abs.2 des UniG 2002 gilt folgendes:
    (2) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität anzurechnen. In der Satzung ist festzulegen, ob und wie viele weitere Prüfungswiederholungen zulässig sind.


    Im Klartext heisst das doch, daß du nie mehr als 4 Antritte pro Prüfungsfach (z. Bsp. Unternehmensrechnung) hast.

  2. #12
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    Es ist aber fraglich ob ABWL das Prüfungsfach ist oder Unternehmensrechnung. Kannst aber schon recht haben ...

    Die Konsequenzen wären allerdings geringer, sobald ABWL unter Dach und Fach ist geht es nur um ein Wahlfach das eventuell nicht gemacht werden kann. Wenn ABWL noch nicht unter Dach und Fach ist, ist man für das Studium gesperrt wenn Unternehmensrechung wieder zweimal schief geht.

    Was ich meinte: ABWL ins trockene bringen und dann ohne Stress Unternehmensrechung fürs freie Wahlfach machen. Geht es wieder schief Pech gehabt dann kein Unternehmensrechnung im Zeugnis, geht es gut ist es gut gegangen ...

  3. #13
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    Zitat Zitat von SpeedCat
    das gilt alles nur für bac oder?
    bis jetzt wars doch immer so, dass du die antritte mitnimmst, auch wenn du den kurs wechselst? (bin bwl diplom)
    Wenn du den Wechsel am Prüfungsamt meldest, nimmst du die Antritte mit und das neue Fach tritt an die Stelle, des Alten.
    Wenn du aber nach z. Bsp. zwei negativen Antritten eine andere Fachprüfung aus ABWL machst und den Wechsel nicht meldest, dann zählt dieser Kurs als 2. ABWL und du hast 4 Antritte. Für deinen 1. ABWL Kurs bleiben die Antritte dann bestehen und bei der nächsten Anmeldung einer ABWL Fachprüfung werden die dann dazugezählt.

    Bei mir wars z. Bsp. so (studiere BWL):
    1. Antritt Kapitalwirtschaft - negativ
    2. Antritt Kapitalwirtschaft - negativ

    Anmeldung FP Projektmanagment (ohne Wechsel am Prüfungsamt)
    1. Antritt Projektmanagement - positiv
    Status: 1. ABWL 2 Antritte negativ
    2. ABWL 1 Antritt abgeschlossen

    Dann Anmeldung FP Unternehmen und Umwelt (ohne Wechsel am Prüfungsamt)
    Wurde automatisch als Wechsel in meinem 1. ABWL übernommen, da der 2. ja schon positiv abgeschlossen war, also:
    3. Antritt Unternehmen und ... - positiv
    Status: 1. ABWL 3 Antritte abgeschlossen
    2. ABWL 1 Antritt abgeschlossen

    Ich hoffe das verwirrt dich nicht zu sehr!

  4. #14
    Member Bewertungspunkte: 23

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    Zitat Zitat von smile
    Es ist aber fraglich ob ABWL das Prüfungsfach ist oder Unternehmensrechnung. Kannst aber schon recht haben ...

    Die Konsequenzen wären allerdings geringer, sobald ABWL unter Dach und Fach ist geht es nur um ein Wahlfach das eventuell nicht gemacht werden kann. Wenn ABWL noch nicht unter Dach und Fach ist, ist man für das Studium gesperrt wenn Unternehmensrechung wieder zweimal schief geht.

    Was ich meinte: ABWL ins trockene bringen und dann ohne Stress Unternehmensrechung fürs freie Wahlfach machen. Geht es wieder schief Pech gehabt dann kein Unternehmensrechnung im Zeugnis, geht es gut ist es gut gegangen ...
    Ja hab ich eh so verstanden. Also was du meinst ist, daß wenn man in einem ABWL Kurs 2x negativ war, sich überlegen sollte einen anderen, eventuell einfacheren Kurs zu machen - oder? Dem kann ich nur zustimmen

  5. #15
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    Zitat Zitat von csac5581
    Ja hab ich eh so verstanden. Also was du meinst ist, daß wenn man in einem ABWL Kurs 2x negativ war, sich überlegen sollte einen anderen, eventuell einfacheren Kurs zu machen - oder? Dem kann ich nur zustimmen
    Ja genau, ich würde da nicht das Studium riskieren nur weil ich ein bestimmtes Fach im Zeugnis haben will, und wenn kann ich es immer noch mit dem freien Wahlfach probieren. Sicher hab ich im Wahlfach auch nicht unbegrenzt Antritte, aber es kann mir keiner blöd kommen, da ich nach Ausreizung der Antritte (3 Antritte! nach dem 4.negativen ist man gesperrt! Wenn man also schon 2mal als ABWL probiert hat, hat man im Wahlfach noch einen Versuch, nach meinem Verständnis) einfach was anderes machen darf fürs Wahlfach ...

  6. #16
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    Ja hast recht! Vor allem wenn man z. Bsp. schon 3x angetreten ist und 3x negativ war sollte man genug Verstand haben um zu sagen, daß man in dem Fach einfach zu unbegabt ist und nicht einen 4. und eventuell letzten Antritt riskieren. Dann sollte man sich was anderes suchen, denn das Proseminar kannst ja immer noch als freies Wahlfach verwenden.
    Besser so, als 4x negativ und Schluss mit lustig (Studium)!!!

  7. #17
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    Wenn ich ein ABWL bereits abgeschlossen habe würde ich für das andere sogar schon spätestens nach 2 negativen Antritten die Reißleine ziehen und einen anderen ABWL Kurs beginnen. Dann habe ich nämlich für das andere ABWL noch einen Antritt gut und muss nicht beim ersten Mal durchkommen sondern trete im neuen Fach mit dem 3.Antritt zum ersten Mal an. Zwar kann ich mir Empfehlungen einholen bzw. sehe im Proseminar wie schwer das neue ABWL ist, allerdings weiß ich nie ob nicht der Prof. einen schlechten Tag hat und mal eine Mörderprüfung macht oder ich selber mal schlecht drauf bin, daher lieber mal einen Antritt Luft lassen und rechtzeitig wechseln.

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