also bei vwl1 e-learning muß man zb. bis 31.3. das zeugnis der positiven vo im sekretariat abgeben...vorher musste man im e-campus schon angeben, ob man beides oder nur einen teil macht.
Hallo Leute,
Hab mal ne Frage: Wenn man im alten Studienplan BWL die VO bestanden hat das PS aber negativ war muss man sich ja wieder Punkte auf den Kurs setzen....aber muss ich mich dann von der VO in dem Kurs abmelden??? Sonst denken die Professoren ja ich trete an(was ich ja nicht tue) und bekomme eine negative Note??? Weiß da jemand mehr??
also bei vwl1 e-learning muß man zb. bis 31.3. das zeugnis der positiven vo im sekretariat abgeben...vorher musste man im e-campus schon angeben, ob man beides oder nur einen teil macht.
Genau kann ich es dir leider auch nicht sagen, aber normalerweise gilt folgendes:Zitat von csag4074
Negativ in einem Kurs kannst du nur dann sein, wenn du zumindest eine Prüfungsleistung erbracht hast. Also wenn du nicht hingehst, darf dir der Prof. keine 5 geben. Aber er müsste dich im Prüfungsamt melden und du bekommst 300 Strafpunkte (für die nächste Computeranmeldung) weil du dich nicht abgemeldet hast. Am Besten schickst du dem Vorlesungsleiter ein Mail oder gehst zur Sprechstunde und erklärst ihm, warum du die VO nicht besuchen willst/kannst. Normalerweise ist es kein Problem, daß er dich aus der Teilnehmerliste entfernt.
Ich hoffe das hilft dir weiter!
Die Strafpunkte gibt es nicht mehr.Zitat von csac5581
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Danke für den Hinweis!!! Tja kann passieren, wenn man selbst keine Kurse mehr besuchen muss. Gibts ne neue Regel für jene Leute die Kurse anmelden und dann nicht hingehen?
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