Ich denke schon, dass es als bereits "studiert" angesehen wird. Du musst im 1. Studienjahr 16 ECTS Punkte bzw. 8 SSt. beim FA nachweisen - Studienerfolgsnachweis. Nachdem die gesetzliche Mindeststudiendauer abgelaufen ist, bekommst du ein Schreiben wo du das Bakk. Zeugnis nachweisen musst.
Der Wechsel an sich ist kein Problem, du musst dem Finanzamt melden, dass WiWi dein Hauptstudium ist. Du darfst das Hauptstudium maximal zweimal wechseln und der Wechsel muss vor dem 3. Semester sein.
Genaue Infos unter: http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080712.html
Bei einer Freundin von mir war es nämlich auch so, dass sie das Studium gewechselt hat und erst wieder Familienbeihilfe erhalten hat, als sie die Stunden nachweisen konnte, da sie schon drei Semester studiert hatte.
Man muss da wirklich sehr vorsichtig sein, sonst ist der Anspruch weg.
lg,
lissy
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