Musst hald unterscheiden:
also wenn die Software vor der Erstkonsolidierung bestanden hat dann ist sie aus Konzernsicht eben erworben!
Wenns so wäre, dass ein Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Software aktivieren würde, weil es aufgrund ihrer Gesetze erlaubt ist, dann müsstest sie raustun aus der Konzernbilanz da sie dann ja noch nicht im Kaufpreis abgegolten waren... - aber der Fall wär für die FP glaub recht unwahrscheinlich
Lg Anja
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