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Thema: Wahlfächer für 2 Studien verwenden möglich?

  1. #1
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    Avatar von bravoSX
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    Wahlfächer für 2 Studien verwenden möglich?

    Hallo,

    weiß jemand ob es möglich ist freie Wahlfächer die man für ein bestimmtes Stiudium X verwendet, auch für das Studium Y nochmals zu verwenden?

    Bzw. ist es möglich Pflichtkurse des Studiums X für das Studium Y als Wahlfach zu verwenden?

    Danke!

  2. #2
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    Avatar von csae3200
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    also ich glaub die von dir beschriebenen szenarien sind ohne probleme möglich.

    was lt. frau unterweger nicht geht: wenn du über ein zweites studium (bei mir z.b. bwl) einen vwl-kurs gemacht hast, den du für dein anderes studium (z.b. wipäd) gar nicht verwendet hast, kannst du nur die fachprüfung, nicht aber den seminarschein einreichen.
    war für mich nicht ganz verständlich, ich hab's aber so hingenommen.

  3. #3
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    Innerhalb von einer bestimmten Frist könnte man die Fachprüfung aber annulieren lassen, dann würde der Schein wieder gelten.
    Geändert von smile (24.04.2008 um 11:39 Uhr)

  4. #4
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    Hallo an alle,

    dazu hätte ich jetzt auch mal eine Frage. Hab von IWW auf BWL gewechselt und alle meine freien Wahlfächer über IWW gemacht. In meinem Fall wären das 2 Wirtschaftsfremdprachen Modul I und Europarecht. Die kann ich aber schon für BWL als freie Wahlfächer einreichen oder?

    LG

  5. #5
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    Also am Prüfugsamt wurde mir folgendes gesagt:
    Als Wahlfach kann man jedes Fach an einer österreichischen Uni wählen. Dabei ist es egal für welches Studium man das Fach gemacht hat. Wenn man Diplom studiert, braucht man die Wahlfächer auch nicht umrechnen lassen, denn das geschieht automatisch, wenn man die freien Wahlfächer einreicht. Was aber nicht geht, daß man ein PS für eine Fachprüfung in einem Studium und eventuell als freies Wahlfach in einem anderen verwendet. Laut der Auskunft, die ich bekommen hab, kann man also Pflichtfächer eines Studiums nicht für ein anderes verwenden.
    Aber ehrlich gesagt, kriegt man am Prüfungsamt derart verschiedene Auskünfte, daß es ratsam ist mit solchen Fragen der Anrechnung, immer mit allen Unterlagen dorthin zu gehen und sich dort persönlich abzusichern.

  6. #6
    Member Bewertungspunkte: 23

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    Zitat Zitat von anja1
    Hab von IWW auf BWL gewechselt und alle meine freien Wahlfächer über IWW gemacht. In meinem Fall wären das 2 Wirtschaftsfremdprachen Modul I und Europarecht. Die kann ich aber schon für BWL als freie Wahlfächer einreichen oder?
    Ja, das geht ohne Probleme! Du brauchst sie auch nicht umzuschreiben, da dies beim Einreichen der Wahlfächer (mit der Diplomarbeit) automatisch geschieht.

  7. #7
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 42
    Avatar von csae3200
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    Zitat Zitat von csac5581
    Was aber nicht geht, daß man ein PS für eine Fachprüfung in einem Studium und eventuell als freies Wahlfach in einem anderen verwendet. Laut der Auskunft, die ich bekommen hab, kann man also Pflichtfächer eines Studiums nicht für ein anderes verwenden.
    genau das wurde mir eben auch gesagt.
    bzw. dass der seminarschein die zulassungsvoraussetzung für die fachprüfung ist. und er deshalb nicht als wahlfach angerechnet werden kann.

    das ganze leuchtet mir aber nicht ganz ein. denn ich habe die fachprüfung ja für das studium, für das ich die wahlfächer einreiche, gar nicht verwendet. das wäre also keine doppelverwendung.
    und die fachprüfung wäre in diesem sinn ja auch ein pflichtfach des anderen studiums. naja, keine ahnung...

    mir war's dann auch zu blöd, das trotzdem so einzureichen, ich hab dann halt etwas ganz anderes eingereicht, war wohl am schonensten für meine nerven

  8. #8
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    Danke für die Info csac5581!

    LG

  9. #9
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    Zitat Zitat von csae3200
    das ganze leuchtet mir aber nicht ganz ein. denn ich habe die fachprüfung ja für das studium, für das ich die wahlfächer einreiche, gar nicht verwendet. das wäre also keine doppelverwendung.
    und die fachprüfung wäre in diesem sinn ja auch ein pflichtfach des anderen studiums. naja, keine ahnung...

    Tja, aber genau das meinen sie mit Doppelverwendung, denn eine Fachprüfung bringt dir ja 5h. Davon sind 3 bzw 2 für die Vorlesung und 2 bzw 3, je nach Aufteilung, für das Seminar. Sobald man eine Fachprüfung macht, verlieren die 2h des Seminarscheins ihre Gültigkeit, da du ja für die FP 5 bekommst. Wenn du also die Fachprüfung für ein Studium verwendest, kannst du den Schein nicht mehr als freies Wahlfach für ein anderes Studium verwenden.

  10. #10
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 42
    Avatar von csae3200
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    ok, danke das ist für mich schon eine halbwegs verständliche erklärung!

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