hallo
hätte ganz kurz eine frage- ich werde heuer (hoffentlich) den ersten abschnitt abschließen und habe auch noch 15 ects wahlfächer stunden. das heißt mir wird ja dann der erste abschnitt 1:1 angerechnet...
wie schaut es dann mit dem zweiten abschnitt von bwl bac. aus: da muss ich ja "nur" bw- integrationsmodul, zwei sbwl grundlagen, ein sbwl vertiefung und die bacherlorarbeit in dem vertiefungskurs machen, richtig??? oder muss ich trotzdem noch zusätzliche 15 ects wahlfächer- stunden machen?? weil die, die ich schon habe ja nur gut sind damit ich den ersten abschnitt 1:1 angerechnet bekomme??? oder passt das schon so und ich brauch keine wahlfächer stunden mehr und muss "nur" mehr diese 4 oben genannten kurse + bac.arbeit machen??
und noch was anderes: habe irgendwo mal gehört dass man insgesamt nur 4 mal das studium wechseln kann... ich weiß jetzt nicht ob das quasi die kinderbeihilfe betrifft oder generell das studiumsgesetz (weiß da wer mehr?!)! kann ich jetzt rein vom studiumsgesetz her mehrmals wechseln??
es geht darum, ich habe mal ein semester psychologie studiert und abgebrochen, dann habe ich mit dem bwl dipl. studium und möchte eben auf das bac. studium umsteigen... natürlich will ich dann, nach dem abschluss vom bac. studium, auch den master machen und habe mir aber überlegt noch ein zweistudium zu beginnen... wird dann, wenn ich quasi den bac. abschluss habe wieder alles auf null gesetzt?? weil dann hab ich ja schon einen abschluss... oder kann ich zB das zweitstudium nicht beginnen weil es quasi mein "5. studium" wär?? oder gilt master nicht als eigenes studium sondern nur als fortsetzung?? fragen über fragen....tut mir leid!!
habe widerum auch gehört dass diese "4 mal umsteigen"- geschichte nur für einen gewissen zeitraum gilt... also quasi (ich bin mir jetzt eben bei dem zeitraum nicht sicher) dass man zB in 5 jahren nicht öfter als 4 mal umsteigen darf....
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!!!
Lesezeichen