ich würde auch sagen a), denn durch verknüpfung der veränderungsbilanz und den erfolgsposten wird ja versucht, die ursprünglich vorgenommene periodisierung rückgängig zu machen. habe ich nur den jahresabschluss (also nur eine bilanz), kann ich die veränderungen der bilanzpositionen (von zwei aufeinander folgenden perioden) ja nicht berücksichtigen.
mfg
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