ok, scheinbar muss es da was geben...
lt. http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1730500.html
Absolventen und Absolventinnen, denen bereits der akademische Grad "Mag." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Master führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.
hat das schon mal jemand gemacht ?
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