WS 02/03
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SS02
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SS03
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Hallo....aus den alten Klausuren von Prof. Steckel komm ich bei ein paar Fragen einfach nicht auf die Lösung - bitte um Hilfe!
WS 02/03:
1. Die Änderung der flüssigen Mittel entspricht dem handelsrechtlichen Gewinn:
a)niemals
b)am Ende jeder Periode (z.B. Jahr)
c)bei Betrachtung der Gesamtlebensdauer eines Unternehmens
2. Welche Informationen können aus dem Bereich der Finanzzahlungen gewonnen werden?
a)die Zusammensetzung des Gewinnes
b)der Umfang an Innen- und Außenfinanzierung
c)der Umfang an Eigen- und Fremdfinanzierung
3. Der Cash-flow aus Investitionstätigkeit besagt:
a)welche Erfolge aus Investitionen realisiert wurden
b)womit die Investitionen finanziert wurden
c)wieviele Mittel für Investitionen (aus Desinvestitionen) verbraucht (erzielt) wurden
4) Zur Mittleverwendung in einem Unternehmen gehört
a)eine Erhöhung einer Bilanzposition auf der Aktivseite gegenüber dem Vorjahr
b)eine Verminderung einer Bilanzposition auf der Aktivseite gegenüber dem Vorjahr
c)eine Erhöhung einer Bilanzposition auf der Passivseite gegenüber dem Vorjahr
SS 02:
1. Die Änderung der flüssigen Mittel entspricht dem pagatorischen Gewinn:
a)niemals
b)am Ende jeder Periode (z.B.Jahr)
c)bei Betrachtung der Gesamtlebensdauer eines Unternehmens
2. Die Außenfinanzierung ist in einer originären Finanzrechnung als...
a)...Saldo der Erfolgszahlungen ausgewiesen
b)...Saldo der Finanzzahlungen ausgewiesen
c)...Veränderung des Saldo der liquiden Mittel ausgewiesen
3. Die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ist
a)eine Erfolgsermittlungs- und Erfolgsverwendungsrechnung
b)eine reine Erfolgsermitlungrechnung
c)eine reine Betriebserfolgsrechnung
4. Bei einer indirekten Berechnung des Cash-Flow:
a)erhöht eine Erhöhung der Vorratsbestände gegenüber dem Vorjahr den Cash-Flow
b)vermindert eine Erhöhung der Vorratsbestände gegenüber dem Vorjahr den Cash-Flow
c)führt eine Erhöhung der Vorratsbestände gegenüber dem Vorjahr zu keinen Änderungen des Cash-Flow
5. Zur Mittelherkunft in einem Unternehmen gehört:
a)eine Erhöhung einer Bilanzposition auf der Aktivseite gegenüber dem Vorjahr
b)eine Verminderung einer Bilanzposition auf der Aktivseite gegenüber dem Vorjahr
c)eine Verminderung einer Bilanzposition auf der Passivseite gegenüber dem Vorjahr
SS 03:
1. Nicht zur Gewinnverwendungsrechnung gehört:
a)die Dotierung einer Gewinnrücklage
b)die Dotierung einer Kapitalrücklage
c)die Auflösung einer Kapitalrücklage
2. Der Gesamterfog eines Unternehmens entspricht grundsätzlich der Änderung der flüssigen Mittel bei einer Betrachtung über die Gesamtlebensdauer des Unternehmens
a)nein
b)ja
c)nur zufällig
3. Welche Kenngröße zeigt am ehesten den erwirtschafteten Erfolg einer Periode?
a)Jahresüberschuß nach Steuer
b)Bilanzgewinn
c)Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit
4. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit besagt insbesondere:
a)welche Zahlungsüberschüsse aus Investitionen erwirtschaftet wurden
b)womit die Investitionen finanziert wurden
c)wie hoch der Zahlungssaldo für Investitionen/Desinvestitionen war
5. Ein negatives Innenfinanzierungspotential bedeutet insbesondere:
a)dass der Umsatzprozess nicht zur Gänze aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit finanziert wurde
b)dass das Unternehmen in der Betrachtungsperiode Liquiditätsprobleme hatte
c)dass zu viele Investitionen durchgeführt wurden
so, das war's. Wäre nett, wenn jemand die richtigen Lösungen dazu hätte!
Danke!
WS 02/03
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SS02
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2b
3a
4b
5b
SS03
1b
2a
3a
4c
5a
Ich seh das ein bisschen anders:
SS 02:
1c
SS 03:
2b
3b
Wenn ich falsch liege, bitte erklärts mir :?
stimmt hast recht, da habe ich micht verschaut!
nur bei SS 03 weiß ich das bei der Frage 2 a richtig ist sieht man ja auf der klausur!
@ rous:
SS 03
3b
stimme lex bei 3a zu weil:
der Bilanzgewinn auch den Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus den Vorperioden enthält und daher zur Beurteilung der lfd. P. meiner Meinung nach nicht geeignet ist?!?
Da der CF ja eine Finanzkennzahl ist, bleibt noch der Jahresüberschuss/Fehlbetrag zur periodischen Erfolgsbeurteilung?!?
korrigierts mi wenn i falsch lieg...
lg reg
habe eine korrigierte Version und da ist der Jahresüberschuss nach Steuer als Falsch angekreuzt!
meiner meinung nach stimmt bei SS2003 Frage 7 der Bilanzgewinn
ich stimme reg zu, dass es der Jahresübschuss nach Steuern sein muss denn beim Bilanzgewinn werden ja Gewinnverwendung und Gewinnvotrag abgezogen!
@JDNIK22
f steht aber für fehlt
Ich glaube auch Jahresüberschuß nach Steuern.
Andere Frage: Er schreibt einmal (WS 02/03) vom handelsrechtl. Gewinn, einmal (SS 02) vom pagatorischen Gewinn (bei Änderung der flüssigen Mittel) - das ist schon dasselbe, oder!?
@ Tom50
f steht glaube ich für falsch, x steht für nicht beantwortet.
bei der klausur WS 03/04 war bilanzgewinn richtig, bei der Frage:
Welche Kenngröße stellt bei Kapitalgesellschaften normalerweise den ausschüttbaren Erfolg einer Periode dar?
- der Jahresüberschuss nach Steuer
- der Bilanzgewinn
- der Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit
Andere Frage:
Welcher der folgenden Geschäftsvorgänge hat keine sofortige Wirkung auf ein Oberziel?
- Verchiffung einer Ware
- Einstufung einer Forderung als endgültig uneinbringlich
- Aufstockung des Rohmateriallagers
Hat jemand eine Idee diesbezüglich?
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