Hallo, hab das gleiche Problem wie die vorherige posterin. Wär super wenn mir jemand die Unterlagen schicken könnte.
hallo!
ich hab letztes semster den grundkurs gemacht, ich muss aber die fp jetzt im juli machen. ich wollte deshalb mal nachfragen ob mir jemand die unterlagen schicken kann, vorallem die von bitzyk, letztes semster hatten wir den pawlowski...wär total super
meine mail is csaf0001
glg, lydia
Hallo, hab das gleiche Problem wie die vorherige posterin. Wär super wenn mir jemand die Unterlagen schicken könnte.
Hallo,
ich hätte da mal 2 Fragen zur Folgekonsolidierung nach der Buchwertmethode…vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfenJ
Folgende Angaben: Die Rückstellungen von TU waren in der Erstkonsolidierung um 20 zu niedrig angesetzt. Das TU hat daraufhin die Rückstellungen in der Folgekonsolidierung angepasst.
Wie muss ich diesen Vorfall behandeln? Welche Werte sind in welcher Spalte bei der Folgekonsolidierung einzutragen?
Nächste FrageJ Erstkonsolidierung: In den Verbindlichkeiten sind stille Reserven iHv von 20 enthalten. Folgekonsolidierung: Die stillen Reserven in den Verbindlichkeiten haben allesamt kurzfr. Verbindlichkeiten betroffen?
Wie muss ich diesen Vorfall nun behandeln? Welche Werte sind in welcher Spalte einzutragen?
Vielen Dank für eure Hilfe…
Ich hätte auch eine Frage, und zwar, bei den alten Klausuren ist nach Durchführung der Erstkonsolidierung meistens folgende Frage:
"Stellen sie die zahlenmäßige Auswirkung ihrer Lösung auf das Konzernergebnis der ersten Folgekonsolidierung dar und kommentieren sie ihre Lösung!"
Weiß jemand was damit gemeint ist?? ist hier die Folgekonsolidierung zu machen?? danke im voraus
hallo,
zu den fragen wegen der folgekonsolidierung!
beim zeiten beispiel bedeuten die kurzfristigen Vbl., dass sie kürzer als ein Jahr gehalten werden, deswegen muss man die stillen Reserven bei der Folgekonsolidierung auflösen. D.h. man bucht die 20 (soviel waren es doch oder?) auf der rechten aus und beim bilanzgewinn auf der linken seite 20 dazu. bei diesem Beispiel bin ich mir sehr sicher, beim ersten leider nicht so.
auf alle fälle denke ich, muss man die stillen Lasten bei der Folgekonsolidierung berücksichtigen , d.h. es kommen bei der Konsolidierung 20 auf der rechten Seite dazu, allerdings bin ich mir bei dem Gegenposten unsicher. Eigentlich müßten dies die Gewinnrücklagen sein und nicht der Bilanzgewinn, da es ja kein erfolgswirksamer Vorgang ist, aber genau weiß ich das nicht!
Viel Erfolg
Hätte da auch eine Frage zur Erst und Folgekonsolidierung
Wenn ich bei der Erstkonsolidierung zw. Ford.geg. Verb. Un und Verb. geg. Verb Un. habe kommt die Differenz dann in die GRL oder in den Bilanzgewinn was ist wenn ich dann bei der Folgekonsolidierung nochmals eine andere Differenz habe.
Vielleicht kann mir da jem. helfen ich wäre sehr dankbar für Vorschläge
Lesezeichen