nein, erfolgswirksam und zahlungswirksam sind zwei paar schuhe!!!
erfolgswirksam -> g&v
zahlungswirksam -> c.f.
wenn du zb. güterbewegungen hast, also aufwände ( z.b. personalauszahlungen) und erträge (z.b. umsätze) dann sind die erfolgswirksam. - müssen aber nicht gleich zahlungswirksam sein!
-> abschreibungen z.b. sind nie zahlungswirksam, da kein zahlungsfluss.
ein wareneinkauf auf ziel wäre auch erfolgswirksam, aber nicht zahlungswirksam!!! ein barverkauf wäre beides...
alles klar?![]()
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