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Thema: Abmeldung Prüfung

  1. #21
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Kerstin
    Wie ist das mit den Fachprüfungen... wenn ich mich jetzt für eine anmelde und dann doch nicht antreten möchte kann ich die bis zu drei Tage vorher wieder abmelden?? Bin ich dann in der nächsten Prüfungswoche wieder zugelassen oder nicht?
    ja, bis 3 tage vorher kann man sich ohne begründung abmelden, nachher braucht man ne begründung (z.b. krankheit). wenn man sich abmeldet kann man beim nächsten termin antreten

  2. #22
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    d.h. wenn ich mich 3 tage vor beginn der VO gesamtprüfung in der prüfungswoche abmelde (z.b. weil sichs mit dem lernen nicht ganz ausgegangen ist), dann verliere ich keinen prüfungsantritt, sprich hab trotzdem noch 3 versuche, oder (sprich alles bleibt wie wenn ich mich gar nicht angemeldet hätte)?

    danke
    lg

  3. #23
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    Avatar von Ferrari
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    Zitat Zitat von bonit99
    d.h. wenn ich mich 3 tage vor beginn der VO gesamtprüfung in der prüfungswoche abmelde (z.b. weil sichs mit dem lernen nicht ganz ausgegangen ist), dann verliere ich keinen prüfungsantritt, sprich hab trotzdem noch 3 versuche, oder (sprich alles bleibt wie wenn ich mich gar nicht angemeldet hätte)?

    danke
    lg
    also wenn du dich 3 Werktage (!) vor der Prüfung abmeldest, hat das keine Auswirkungen!
    du hast noch alle versuche, und musst bei einem neuerlichen Antritt auch keinen Termin auslassen, und ja, es ist so, als hättest du dich gar nicht angemeldet wenn du so willst
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  4. #24
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    danke für die antwort!

  5. #25
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    Avatar von lisa160288
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    Heißt das, es würd ausreichen, wenn i mi für eine Prüfung am DO am MO abmelde,oder?

  6. #26
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    hey !

    man kann sich 3 Tage (nicht werktage) vor der Prüfung abmelden.
    Steht so im Gesetz!

    lg stern

  7. #27
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    Avatar von birgit09
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    i hab jedoch irgndwo glesn dass es 3Werktage sein müssen!
    weiß es irgndwer vom unigesetz wies hez wirklich drinsteht? bzw an paragraphen hat an genauen?
    "Nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei."



  8. #28
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    Avatar von Ferrari
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    hm... hab was gefunden:

    §23
    „Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis
    (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag bei der
    Prüferin oder dem Prüfer von Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. bei Prüfungen, die nicht in
    Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten werden, schriftlich bei der
    Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter ohne Angabe von Gründen
    abzumelden. Danach ist die Abmeldung zu begründen.“
    steht also wirklich nichts von werktage!
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  9. #29
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    hallo,
    also ich habe mich für bankmanagment am dienstag angemeldet... aber vielleicht werd ich die prüfung doch nicht machen!! muss ich mich dann am freitag vormittag im prüfungsreferat abmelden? geht das? denn es hat geheisen man kann sich 3 tage vor der prüfung abmelden....

    und falls ich zur prüfung nicht antreten würde, zählt dann der Antritt als nicht bestanden oder ist man nur für den nächsten termin gesperrt?

  10. #30
    Senior Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von Gänseblümchen
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    Kann man da nicht einfach dem LV-Leiter ein Mail schreiben? Muss man da extra zum Prüfungsreferat laufen?

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