hab mal ne frage zu folie 74:
letzte frage: "die notarskosten in höhe von € 350..."
hab die frage als korrekt markiert, denke aber nicht, dass sie stimmt:
wir haben zwar die € 350 notarskosten als finazierungskosten sofort abgezogen, aber die € 150 bestellung der grundschuld, den anschaffungsnebenkosten zugerechnet, also müsste die frage falsch sein, da ja steht, man kann beide abziehen.
was denkt ihr?
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