die wohnung wird als gewillk. BV entnommen, gewinn versteuern. ich glaub gewinn aus gewill. V. muss sofort versteuert werden. bin mir aber nicht sicher. mehr weiß ich auch nicht.
lg
Hallo zusammen,
also ich würd das erste Bsp auch wie Polarkeksi ohne BMSVG rechnen...
Habe nochmal ne Frage: Bei der FP vom 27 Sept 07 beim 3 Beispiel - hier wechselt die EU vom BV-Vergleich auf den §4.3 - es geht darum, was sie mit einer Wohnung macht, die bisher im BV war....
Ich blick da nicht durch...!!
Gehts bei dem Beispiel um die steuerfreie Übernahme von Wohnungseigentum ins Privatvermögen (geht ja eigentlich nur bei Betriebsaufgabe u Wohnung die 2 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat) ODER um die Einstellung der stillen Reserven in eine Rücklage und anschließende Versteuerung des Spekulationsgewinns beim Verkauf unter b)
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.... Vielen Dank...
die wohnung wird als gewillk. BV entnommen, gewinn versteuern. ich glaub gewinn aus gewill. V. muss sofort versteuert werden. bin mir aber nicht sicher. mehr weiß ich auch nicht.
lg
ich glaub wenn du annimmst dass der gewinn bereits versteuert ist und im ek enthalten ist, ist es am einfachsten.
habs so gemacht.
lg
Zitat von csag4033
Hallo,
aber dann ist b) ja eigentlich überflüssig denn wenns schon versteuert ist, ist ja der weitere Verkauf egal oder berechnest dann die neuerlichen stillen Reserven als SpekulationsEK?
Danke...!
das ist würd ich sagen die erklärung für den punkt a.
punkt b weiß ich selbst nicht, ich glaub es geht hier um die spekulationsfrist, inwieweit die zurückgreift. aber kenn mich da voll nicht aus. es gibt da so eine verordnung der so dazu...
das wird uns hoffentlich nicht grad durchfallen lassen.![]()
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