die selbst ausgedruckten bestätigungen (u.a. über den studienerfolg) haben bei mir bisher überall problemlos ausgereicht (für finanzamt, für mietzinsbeihilfe, etc...) also keine sorgeZitat von csag8125
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Hallo Leute!
Ich muss beim Finanzamt meine Studienerfolgsbestätigung einreichen, zwecks Kinderbeihilfe! Weiß jemand von euch ob der Ausdruck übers Lfu-Online (Zeugnisdruck) dafür ausreicht? Oder muss dies noch vom Prüfungsamt bestätigt werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
Schönen Sommer noch!
Lg
die selbst ausgedruckten bestätigungen (u.a. über den studienerfolg) haben bei mir bisher überall problemlos ausgereicht (für finanzamt, für mietzinsbeihilfe, etc...) also keine sorgeZitat von csag8125
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hallo!
den studienerfolgsnachweis musst du auch bei der studienbeihilfenbehörde abgeben, ich glaub da musst du 14 SS nachweisen.
der reicht vollkommen aus. lg
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