Du meinst wegen der Formulierung "ein noch nicht absolviertes Modul aus den Modulen gemäß § 7 Abs. 4", dass man deswegen nur ein Modul aus § 7 Abs. 4 als Wahlmodul machen kann?
Nein, du kannst auch beide Wahlmodule daraus machen. Ich persönlich habe als Wahlmodule zwei SVWL-Grundlagenkurse (und ich falle damit unter den Punkt "ein noch nicht absolviertes Modul aus den Modulen gemäß § 8 Abs. 2") und das hat alles perfekt geklappt.
Siehe http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=29641 und http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=29733
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