Hallo,
ohne Gewähr, aber ich würd meinen, dass die dann diese 3 Jahre abzinst und mit dem heutigen Buchwert in die Bilanz gibst...
lg
wie berechne ich eine rückstellung die in 3 jahren fällig is... da war ein beispiel auf den folien und eines bei der endklausur... ich komme da nicht drauf und finde weder musterlösungen noch im buch was...
danke im voraus.
Hallo,
ohne Gewähr, aber ich würd meinen, dass die dann diese 3 Jahre abzinst und mit dem heutigen Buchwert in die Bilanz gibst...
lg
Ganz grob und überblicksmäßig:
Handelsrechtlich: Abzinsung nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Pensionsrückstellungen
IFRS: Rückstellung kann abgezinst werden
Steuerrecht: ist im HR eine Abzinsung vorgesehen (Ausnahme) ist dieser Wert zu übernehmen wenn er niederer als der Steuerrechtliche Wert ist. Im Steuerrecht sind kurzfristige (bis 1 Jahr) Rückstellungen zu 100% anzusetzen, langfristige mit 80 %. Diese 80 % gelten als pauschale Abzinsung. Ausgenommen von dieser pauschalen Abzinsung sind Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen ...
Aber:
Angesichts unterschiedlicher Vorgehensweisen je nach Standard und Fragestellung ist deine Frage relativ ungenau formuliert und kann daher, meinem Anschein nach, nur von Leuten die im selben Kurs waren, und die Folien und den Fragenkatalog kennen, genau beantwortet werden ...
ja, aber hier meldet sich leider niemand der den kurs hatte... es ist ein beispiel der schlussklausur und niemand kann mir den rechenweg sagen![]()
finde das beispiel weder in den folien noch in der endklausur die online ist. Wo soll das sein???Zitat von seeberger
hey danke mephisto für deine ganzen antworten
endlich blick ich die kleinigkeiten auch
das beispiel kömma ja vielleicht am montag wemma uns treffen nochmal durchgehn dann zeigs ich da?
danke nochmals
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