Hallo!
hab gerade folgende Mail vom Auer bekommen:
Liebe Studierende,
TeilnehmerInnen der VÜ, die die letzte Teilprüfung aufgrund einer Krankheit (nur mit ärztlicher Bestätigung, diese ist am Institut abzugeben) versäumt haben, können diese nur nächste Woche beim Termin der Gesamtprüfung (erkundigen Sie sich am Prüfungsamt - Aushänge, etc. über den genauen Termin und Ort der Prüfung) nachholen. Es werden keine anderen Begründungen akzeptiert und es wird keine weiteren Prüfungstermine geben. Sie müssen dann die VÜ wiederholen.
Beste Grüße
Manfred Auer
seit wann gibt es denn diese Regel??? bisher konnte man doch immer frei entscheiden zu welchen Termin man antreten will,oder?
lg
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