SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Rückstellungsbeispiel Pfleger DRINGEND

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 26

    Registriert seit
    07.11.2005
    Beiträge
    492

    Rückstellungsbeispiel Pfleger DRINGEND

    Bitte kann sich irgendwer erbarmen den rechenweg für das rs-beispiel vom pfleger (sowohl ugb/estg) zu schildern?

    das wär echt total nett weil ich einfach scho am verzweifeln bin und nicht draufkomm...

    danke im voraus

  2. #2
    Golden Member Bewertungspunkte: 18

    Registriert seit
    12.09.2006
    Ort
    Ranshofen
    Beiträge
    427
    wäre wirklich super wenn jemand die Zahlen posten würde. Komme da leider auch nicht drauf.

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 44
    Avatar von csag8811
    Registriert seit
    18.01.2008
    Beiträge
    451
    also:

    UGB:
    1) der gewinn vor rst buchungen ist ja schon in der angabe mit 100.000 gegeben.
    2) dann bildest a rst für 30.000 weil ja a prozess auf di zukommt - also
    - 30.000
    3) im ugb darfst a pauschle rst bilden also - 10.000 (1% von 1 mio.)
    4) den prozess aus dem vorjahr hast mit einem vergleich beendet. du hast a rst von 14.000 (also 10.000 + 4000) gebildet und zahlst 3000 + 1000 also 4.000. also bleiben dir ja so quasi 10.000 übrig die du nit zahlen musst u. auflöst. also + 10.000
    5) aufgrund der rücknahmeverpflichtung bildest a rst, also - 20.000

    ESTG:
    1) gleich wie bei ugb; den gewinn kennst ja.
    2) ändert sich auch nix, d.h. keine anderen vorschriften; rst bilden, also
    - 30.000
    3) nach estg darfst keine pauschalen rst bilden (siehe unterlagen pfleger) also 0
    4) passivprozess ebenso selbe vorschriften wie ugb; also + 10.000 rst auflösen.
    5) rücknahmeverpflichtung: rst mit restlaufzeit > 1 jahr dürfen nach estg nur mit 80% bewertet werden (siehe unterlagen pfleger) also 80% von 20.000 sind 16.000; bildung rst, also - 16.000


    dann kommst auf a zwischensumme nach UGB: + 50.000 u. nach ESTG: + 64.000

    die köst darf nur nach ESTG berechnet werden, wird aber nur bei UGB abgezogen.
    d.h.: 25 % von 64.000 sind 16.000, besser gesagt - 16.000 u. diese werden von den 50.000 nach ugb abgezogen; ergebnis: + 34.000
    nach estg bleibt es bei 64.000

    (vielleicht kommst a nit auf die ergebnisse weil a tipp fehler drinnen is; es soll nach estg 64.000 u.- nit 68.000 heissen)

    hoff i konnte helfen.

    mfg
    \m/

  4. #4
    Golden Member Bewertungspunkte: 18

    Registriert seit
    12.09.2006
    Ort
    Ranshofen
    Beiträge
    427
    besten Dank!!!

  5. #5
    Golden Member Bewertungspunkte: 26

    Registriert seit
    07.11.2005
    Beiträge
    492
    hammer danke

Ähnliche Themen

  1. DRINGEND: ECTS auch für Teilprüfungen (PS bzw. VO)?
    Von bambù im Forum Allgemeines zum Studium an der SoWi
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 28.09.2006, 10:13

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti