wäre wirklich super wenn jemand die Zahlen posten würde. Komme da leider auch nicht drauf.
Bitte kann sich irgendwer erbarmen den rechenweg für das rs-beispiel vom pfleger (sowohl ugb/estg) zu schildern?
das wär echt total nett weil ich einfach scho am verzweifeln bin und nicht draufkomm...
danke im voraus
wäre wirklich super wenn jemand die Zahlen posten würde. Komme da leider auch nicht drauf.
also:
UGB:
1) der gewinn vor rst buchungen ist ja schon in der angabe mit 100.000 gegeben.
2) dann bildest a rst für 30.000 weil ja a prozess auf di zukommt - also
- 30.000
3) im ugb darfst a pauschle rst bilden also - 10.000 (1% von 1 mio.)
4) den prozess aus dem vorjahr hast mit einem vergleich beendet. du hast a rst von 14.000 (also 10.000 + 4000) gebildet und zahlst 3000 + 1000 also 4.000. also bleiben dir ja so quasi 10.000 übrig die du nit zahlen musst u. auflöst. also + 10.000
5) aufgrund der rücknahmeverpflichtung bildest a rst, also - 20.000
ESTG:
1) gleich wie bei ugb; den gewinn kennst ja.
2) ändert sich auch nix, d.h. keine anderen vorschriften; rst bilden, also
- 30.000
3) nach estg darfst keine pauschalen rst bilden (siehe unterlagen pfleger) also 0
4) passivprozess ebenso selbe vorschriften wie ugb; also + 10.000 rst auflösen.
5) rücknahmeverpflichtung: rst mit restlaufzeit > 1 jahr dürfen nach estg nur mit 80% bewertet werden (siehe unterlagen pfleger) also 80% von 20.000 sind 16.000; bildung rst, also - 16.000
dann kommst auf a zwischensumme nach UGB: + 50.000 u. nach ESTG: + 64.000
die köst darf nur nach ESTG berechnet werden, wird aber nur bei UGB abgezogen.
d.h.: 25 % von 64.000 sind 16.000, besser gesagt - 16.000 u. diese werden von den 50.000 nach ugb abgezogen; ergebnis: + 34.000
nach estg bleibt es bei 64.000
(vielleicht kommst a nit auf die ergebnisse weil a tipp fehler drinnen is; es soll nach estg 64.000 u.- nit 68.000 heissen)
hoff i konnte helfen.
mfg
\m/
besten Dank!!!
hammer danke![]()
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