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Thema: Arnold........

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
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    Beiträge
    120

    Arnold........


    1. Prof Arnold kommt bei der Einsichtnahme in seine eigene Klausur 45 Minuten später ("weil er ja keine fixen Arbeitszeiten hat...") - stattdessen ist eine Vertretung da, die "jetzt dazu nichts sagen kann, weil sie die Verantwortung nicht übernehmen kann, jetzt einfach zwei Punkte dazuzugeben und die Note hinaufzusetzen...".

    2. Aber Schlußendlich hat sich Prof.Arnold ja doch noch dazu entschlossen zu kommen, und dann.....
    Man begründet seinen Gedankengang bei der Klausur mit: "Wenn er eine Vollmacht hat, dann darf der Vertreter...." (in der Angabe stand kein Wort darüber, ob dieser Vertreter eine Vollmacht aht oder nicht, also spricht man diesen Punkt halt einmal an).
    Man bekommt als Antwort, dass das ja richtig sei, allerdings hätte ich noch zusätzlich schreiben müssen: "wenn er aber keine Vollmacht hat, dann ist die Vertretung ungültig..." ...das ist eigentlich nur ein logischer Schluß aus dem oben geschriebenen und meiner Meinung nach nicht mehr unbedingt erwähnenswert...

    ...ok, den zweiten Teil des Falles hab ich falsch begründet, da seh ich ja ein, wenn ich keinen Punkt dafür bekomme - aber wenn es um zwei Sachverhalte geht, die unabhängig voneinander zu beurteilen sind, dann könnte man doch annehmen, dass es bei 6 Punkten insgesamt 3 Punkte für jeden einzelnen Sachverhalt gibt.....bei Prof Arnold gibts dafür 0 Punkte, "weil man ja nicht beide Sachverhalte richtig beurteilt hat".

    Angeblich hat er auch während der Klausur erwähnt, dass dieser Vertreter keine Vollmacht besitzt.....In der Klausur stand allerdings kein Wort davon..........seine Begründung, dass der erste Sachverhalt schlußendlich trotzdem falsch beurteilt wurde, war: "tja mein Freund, Sie müssen in der Juristerei immer alles ganz genau beschreiben..."

    Danke, Prof. Arnold

  2. #2
    Forum Star Bewertungspunkte: 6
    Avatar von christoph123
    Registriert seit
    19.05.2003
    Beiträge
    1.581
    zumindest gibts ja die mündliche. wenn er dann fragt: "was ist wenn er keine vollmacht hat" richtige antwort: "na dann nicht, no-na, blöde frage arnold!"

    stimmt, juristen sind sehr penibel, vielleicht so ein zwischending zwischen geiwi und sowimenschen?

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