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Senior Member
Bewertungspunkte: 2
Dienstleistungsverträge
Gehört der Werkvertrag jetzt eigentlich zu den Dienstleistungsverträgen oder nicht?
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ja, denn beim werkvertrag besteht die dienstleistung im 'herstellen eines werkes gegen entgelt', während beim dienst- oder arbeitsvertrag die zeitliche komponente ausschlaggebend ist.
siehe § 1151 ABGB
lg
martin
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Senior Member
Bewertungspunkte: 2
schon, ich hätte das eigentlich auch gedacht, weil im Buch ist der Werkvertrag ja auch bei dem Kapitel Dienstleistungsverträge dabei,aber bei der alten Klausur war's anscheinend falsch!
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Experte
Bewertungspunkte: 4
Lisa kannst du mir bitte ansagen welche nun zu Dienstleistungverträgen gehören?!?
LG Bagu1
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Senior Member
Bewertungspunkte: 2
Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Auftrag, Bevollmächtigungsvertrag
und Werkvertrag eher auch, aber keine Ahnung...
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Experte
Bewertungspunkte: 4
Danke Lisa. Ich schau nach, ok?
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Member
Bewertungspunkte: 3
Dienstleistungsverträge
Zum Dienstleistungsvertrag gehört laut alten Klausuren:
- Bevollmächtigungsauftrag
- Auftrag
- freier Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Arbeitsvertrag
- Dienstvertrag
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