Sorry hab noch was wichtiges vergessen!
Als Vorauszahlung auf die KöSt wird der KöSt-Aufwand der Vorperiode herangezogen.
Berni
Hi!
Wie behandel ich im folgenden Falle die KöSt-Rückstellung:
KöSt - RSt:
2002: 180
Im Jahr 2003 werden 200 an KöSt vorausbezahlt.
Planungszeitraum ist 2003 - 2006
KöSt-Aufwand:
2003: 688,5
2004: 404,6
2005: 113,9
2006: 1,75
Wie verändert sich meine RSt? und wie hoch sind die eventuellen Forderungen an das Finanzamt?
Danke für die Hilfe!
Berni
P.S.:
Meine Lösung:
2003:
Die RSt verändert sich um -180
2004:
Die RSt erhöht sich von 0 auf 204,6 (404,6-200 [Vorauszahlung])
2005:
Auflösung der RSt um 204,6 und eine Forderung an das FA in Höhe von 290,7
2006:
RSt bleibt auf 0 und zusätzlich habe ich eine Forderung an das FA von 112,15.
Sorry hab noch was wichtiges vergessen!
Als Vorauszahlung auf die KöSt wird der KöSt-Aufwand der Vorperiode herangezogen.
Berni
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