SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Fragen zur Klausur

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 6
    Avatar von cherry00
    Registriert seit
    27.10.2004
    Beiträge
    168

    Fragen zur Klausur

    Hi leute,
    hab ein paar fragen wo ich mir unsicher bin könnt ihr weiter helfen?

    1 Gilt das strenge Niederwertsprinzip für Sachanlage und Umlaufvermögen`?

    2 Stillereserven
    -können zwangs als auch ermessensresern sein
    - entstehen wenn Vermögen zu hoch ausgewiesen wird
    - entsteht wenn Fremdkapital zu hoch ausgewiesen wird

    3 Realisationsprinzip sagt
    -dass Erzeugnisse max mit den Herstellungskosten anzusetzen sind
    -scheinen die Wertpapiere mit den max Anschaffungskosten auf

    4 Aus sicht der kapitalkosten
    -sind ausgegebene Anleihen al verzinsliches Kapital einzustufen
    -Ek als verzinsliches kapital einzustufen
    -kurzfristige Garantierückstellungen als verzinsliches Kapital einzustufen

    5 Der Gewinn ist höher
    - je mehr Wertberichtigungen gebildet werden
    -je langsamer da Sachanlagevermögen abgeschrieben wird
    - je mehr Rückstellungen gebildet werden

    6 Führt eine AFA zu einer Bilanzverkürzung?

    7 Je höher das EK in der Bilaz
    -desto besser ceteris paribus der Wert für die goldene Bilanzregel
    -desto besser kann das Unternehmen Verluste auffangen

    Wär euch echt Dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann
    Thanx
    Cherry @ what a dam
    Time never stands still, the moment drifts away and the one you have not used you have not lived..

  2. #2
    Golden Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    12.11.2008
    Beiträge
    251
    1 also für das umlaufvermögen gilt das strenge niederstwertprinzip für anlagevermögen das gemilderte niederstwertprinzip ,

    2 stille reserven sind zb. wenn der wert eines grundstücks gestiegen ist nach dem gemilderten niederstwertprinzip jedoch immernoch mit dem kaufpreis ausgewiesen werden muss.

    mehr kann ich mit leider nicht mit sicherheit sagen

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    12.11.2008
    Beiträge
    251
    6 bin ich mir ziehmlich sicher : ja

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 6
    Avatar von cherry00
    Registriert seit
    27.10.2004
    Beiträge
    168
    Hey, DANKE SCHÖN
    mir raucht schon voll der kopf vorlauter uaaa
    lg
    cherry
    Time never stands still, the moment drifts away and the one you have not used you have not lived..

  5. #5
    Golden Member Bewertungspunkte: 49

    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    394
    Zitat Zitat von cherry00
    Hi leute,
    hab ein paar fragen wo ich mir unsicher bin könnt ihr weiter helfen?

    1 Gilt das strenge Niederwertsprinzip für Sachanlage und Umlaufvermögen`?

    2 Stillereserven
    -können zwangs als auch ermessensresern sein
    - entstehen wenn Vermögen zu hoch ausgewiesen wird
    - entsteht wenn Fremdkapital zu hoch ausgewiesen wird

    3 Realisationsprinzip sagt
    -dass Erzeugnisse max mit den Herstellungskosten anzusetzen sind
    -scheinen die Wertpapiere mit den max Anschaffungskosten auf

    4 Aus sicht der kapitalkosten
    -sind ausgegebene Anleihen al verzinsliches Kapital einzustufen
    -Ek als verzinsliches kapital einzustufen
    -kurzfristige Garantierückstellungen als verzinsliches Kapital einzustufen

    5 Der Gewinn ist höher
    - je mehr Wertberichtigungen gebildet werden
    -je langsamer da Sachanlagevermögen abgeschrieben wird
    - je mehr Rückstellungen gebildet werden

    6 Führt eine AFA zu einer Bilanzverkürzung?

    7 Je höher das EK in der Bilaz
    -desto besser ceteris paribus der Wert für die goldene Bilanzregel
    -desto besser kann das Unternehmen Verluste auffangen

    Wär euch echt Dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann
    Thanx
    Cherry @ what a dam
    Also!

    1. Für Sach-AV gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, also Abschreibung nur dann, wenn der Wertverlust von Dauer ist! Finanz-AV darf auch abgeschrieben werden, wenn der Wertverlust nur vorübergehend ist!
    Für das UV gilt das strenge Niederstwertprinzip.
    2. Meiner Ansicht nach entstehen stille Reserven wenn das Vermögen zu niedrig und das FK zu hoch ausgewiesen wird. Somit wird im Sinne des Gläubigerschutzes ein schlechteres Bild von der Lage abgebildet, als es tatsächlich der Fall ist!
    3. Das Realisationprinzip sagt aus, dass noch nicht realisierte Gewinne nicht verbucht werden dürfen. Nur weil eine Aktie, die sich in meinem Besitz befindet um 20% steigt heißt das noch nicht, dass ich sie mit 120% bilanzieren darf, da der Gewinn erst beim Verkauf realisiert wird.
    4. Weiß ich nicht... Zumindest bei den Rückstellungen bin ich mir nicht sicher!
    5. Wertberichtigungen werden meist (ich denke ausschließlich) im negativen Sinne gebildet! Wenn ich z.B. eine Wertberichtigung bei einer Forderung vornehmen muss, bedeutet dies, dass ich z.B. damit rechne, dass ich nicht die gesamte Forderung bekomme. Das bedeutet meine Forderung sinkt und somit auch der Gewinn.
    Das mit dem Sach-AV is eine sehr pauschale Aussage. Wenn ich über mehrere Jahre abschreibe, wird der Gewinn in jedem Jahr etwas größer sein, aber dafür muss ich länger abschreiben! Im Endeffekt gleicht sich das über die gesamte Dauer aus! Außerdem ist eine Afa mit der warscheinlichen Abnutzung zu bewerten, also einfach mal so etwas länger abschreiben geht glaub ich nicht.
    Wenn mehr Rückstellungen gebildet werden, sinkt der Gewinn! RST gelten als Fremdkapital! Der Zweck einer RST liegt ja genau darin, den Gewinn niedriger auszuweisen, um das Geld für später im Unternehmen zu behalten! Dazu vielleicht ganz nützlich: 1. Steuerspareffekt 2. Ausschüttungsspareffekt
    6. Eine Afa führt zu einer Bilanzverkürzung: Vermögen (aktiva) sinkt, EK (passiva) sinkt => Bilanzsumme sinkt.
    7. Keine Ahnung, was die goldene Bilanzregel bedeutet. Aber je mehr EK in einem Betrieb vorhanden ist, desto besser können Verluste aufgefangen werden, das stimmt schon. Wobei ein Verlust im tatsächlichen Sinne nur durch Gewinnrücklagen (Gewinnvortrag) ausgeglichen werden kann!

    Lg Alex

  6. #6
    Senior Member Bewertungspunkte: 6
    Avatar von cherry00
    Registriert seit
    27.10.2004
    Beiträge
    168
    HI,Alex
    vielen lieben Dank für die Hilfe
    thanx cheerz
    cherry
    Time never stands still, the moment drifts away and the one you have not used you have not lived..

  7. #7
    Senior Member Bewertungspunkte: 19

    Registriert seit
    02.03.2007
    Beiträge
    109
    Also das strenge Niederstwertprinzip gilt doch für das Anlagevermögen und das gemilderte für das Umlaufvermögen, was ich weiß.

  8. #8
    Member Bewertungspunkte: 17
    Avatar von matzus
    Registriert seit
    23.11.2006
    Ort
    Ibk
    Beiträge
    91
    Zitat Zitat von smile
    Also das strenge Niederstwertprinzip gilt doch für das Anlagevermögen und das gemilderte für das Umlaufvermögen, was ich weiß.
    Nein ist genau umgekehrt!!
    AV --> gemildertes Niederstwertprinzip
    UV --> strenges Niederstwertprinzip

    lg matthias

Ähnliche Themen

  1. Fragen zur Klausur vom 28.01.08
    Von csag2483 im Forum GdM: Strategie und Marketing
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 26.03.2008, 12:04
  2. Fragen zu Auer Klausur WS06/07
    Von csae1430 im Forum BWL I
    Antworten: 64
    Letzter Beitrag: 05.05.2007, 18:36
  3. Fragen bei der Klausur
    Von Naddel009 im Forum BWL III
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 25.02.2007, 18:15
  4. bwl-elv fragen 1:1 bei klausur..?
    Von than im Forum Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 06.02.2006, 17:02
  5. Fragen VL Klausur Auer Kappler
    Von Seto im Forum BWL III
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.04.2005, 17:32

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti